Der ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz muss ins Gefängnis: Das Bezirksgericht Zürich hat ihn am Mittwoch zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. 

Das Gericht verurteilte Vincenz wegen mehrfacher Veruntreuung, mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung, Betrugs, versuchten Betrugs und der Passivbestechung. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe erhält Vincenz eine bedingte Geldstrafe von 280 Tagessätzen zu 3000 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Der Richter beurteilte das Verschulden des ehemaligen Raiffeisen-Chefs als "erheblich". Bei den Firmenbeteiligungen habe Vincenz teilweise eine hohe kriminelle Energie bewiesen. Er habe seine Vertrauensposition missbraucht.

Man müsse ihm aber zugute halten, dass vor allem Banken und keine "einfachen Bürger" geschädigt worden seien. Zudem habe die Raiffeisen keinen Kontrollmechanismus gehabt, so der Richter.

«Auch Beziehungspflege hat Grenzen»

Das Gericht kritisierte auch Vincenz' Art der Spesenabrechnung. Die vielen Besuche in Stripclubs und Cabarets in der ganzen Schweiz seien "nicht im Interesse der Raiffeisen" gewesen. Dieses Verständnis, dass alle Auslagen unter Spesen fallen würden, gehe "deutlich zu weit". Auch Beziehungspflege habe Grenzen.

Zudem habe Vincenz auch private Reisen, etwa nach Dubai oder mit seinem Koch-Club nach Mallorca, als Geschäftsauslagen verbucht. Er habe sich deshalb der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gemacht.

Nicht rechtens war gemäss Richter zudem, dass Vincenz ein Tinder-Date in einem teuren Restaurant und die Renovation eines verwüsteten Hotelzimmers auf die Raiffeisen verbuchte. Hier habe er eindeutig "seine Funktion als Raiffeisen-Chef verlassen". Vincenz hatte das Tinder-Date am Prozess als "Bewerbungsgespräch" bezeichnet.

In mehreren Punkten wurde Vincenz jedoch auch freigesprochen, weil die Staatsanwaltschaft keine stichhaltigen Belege vorlegen konnte. Der Staatsanwalt hatte eigentlich eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren gefordert. Das Gericht folgte ihm somit nur zum Teil.

Eigentlich wäre das Strafmass aber dennoch höher ausgefallen. Wegen der intensiven Berichterstattung, bei der auch aus geheimen Akten zitiert wurde, senkte das Gericht die Strafe aber um neun Monate.

Von den drei Jahren und neun Monaten, die Vincenz nun hinter Gittern blühen, hat er erst 106 Tage in Untersuchungshaft abgesessen. Er hat somit noch etwa 3,5 Jahre vor sich, was er unbedingt verhindern will. Er kündigte bereits an, den Fall weiterzuziehen. Der Raiffeisen-Prozess wird also vor Obergericht neu aufgerollt.

Vier Jahre für Beat Stocker

Der zweite Hauptbeschuldigte, der ehemalige Aduno-Chef Beat Stocker, wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Auch diese Strafe verhängte das Gericht ohne Bewährung. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe erhält Stocker eine bedingte Geldstrafe 160 Tagessätzen zu 3000 Franken.

Das Gericht sprach Stocker wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsbesorgung, Betrugs, versuchten Betrugs, passiver Bestechung, Verletzung des Geschäftsgeheimnisses und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig. Ob Stocker das Urteil weiterzieht, ist noch offen. Sein Anwalt will es noch analysieren.

Vincenz und Stocker sollen sich versteckt an Firmen beteiligt und danach dafür gesorgt haben, dass diese Unternehmen durch die Raiffeisen oder die Kreditkartenfirma Aduno aufgekauft wurden. Dabei sollen die beiden unrechtmässige Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben.

Vincenz und Stocker müssen Millionen zurückzahlen

Diese Gewinne dürfen sie nun aber nicht behalten: Vincenz und Stocker müssen einer übernommenen und damit geschädigten Firma zusammen 2,6 Millionen Franken zurückzahlen, also je 1,3 Millionen. Vincenz muss der Raiffeisen zudem seine Auslagen für die "Beziehungspflege" in Stripclubs sowie die privaten Reisen und das verwüstete Hotelzimmer zurückzahlen, insgesamt rund 300'000 Franken.

Von den fünf Mitbeschuldigten, die Vincenz und Stocker bei ihren illegalen Transaktionen geholfen haben sollen, wurden drei zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Ein Mitbeschuldigter wurde freigesprochen, ein Verfahren wurde wegen des schlechten Gesundheitszustands des Beschuldigten eingestellt.

(AWP)