Über 20 Prozent des Vermögens der privaten Haushalte in der Schweiz befinden sich in den Pensionskassen. Laut Berechnungen der Schweizerischen Nationalbank ist die Altersvorsorge damit die zweitwichtigste Vermögenskategorie. Nur in Immobilien haben die Schweizer mehr Kapital gebunden, nämlich knapp 47 Prozent des gesamten Vermögens im Jahr 2023.

Für Personen ohne Eigenheim ist die Pensionskasse somit die grösste und wichtigste Vermögenskategorie, die sie im Laufe ihres Lebens ansammeln. Laut Bundesamt für Statistik betrug das durchschnittlich ausbezahlte Alterskapital im Jahr 2022 pro Person 240’000 Franken. Eine kürzlich veröffentlichte Umfrage des Beratungsunternehmens WTW verdeutlicht das Bewusstsein für die Bedeutung der 2. Säule: Während 2016 nur 23 Prozent der Befragten die Altersvorsorgeleistungen bei der Wahl des Arbeitgebers berücksichtigten, sind sie mittlerweile das wichtigste Entscheidungskriterium.

Obwohl Arbeitnehmer die Bedeutung des Vermögensaufbaus für die Pensionierung erkennen, fühlen sie sich oft durch die vom Arbeitgeber vorgegebenen Rahmenbedingungen als passive Akteure. Dies ist jedoch nur teilweise korrekt.

Allgemeingültige Ratschläge zur Verbesserung der Vorsorgeleistungen sind schwierig zu geben. Denn die einzelnen Pensionskassen sind zu unterschiedlich und haben eigene Reglemente. Arbeitnehmer sollten jedoch ihren Vorsorgeausweis und den Vorsorgeplan ihrer Pensionskasse auf diese fünf Punkte überprüfen.

1) Einkauf

Eine der häufigsten Methoden zur Verbesserung der Altersvorsorge ist der Einkauf in die Pensionskasse. Aufgrund der Höhe der Einzahlungen – die je nach Vorsorgeverhältnissen Zehntausende von Franken betragen können – und des Zinseszins-Effekts bis zur Pensionierung führt dies zu einer erheblichen Steigerung der Vorsorgeleistungen.

Ein Beispiel: Werden im Alter von 50 Jahren 50’000 Franken eingezahlt, ergibt sich bei einer durchschnittlichen Verzinsung von 3,16 Prozent (dies entspricht der Durchschnittsverzinsung der letzten drei Jahre der zehn besten Pensionskassen) bis zur Pensionierung mit 65 Jahren ein Betrag von 79’733 Franken und bei einer Pensionierung mit 70 Jahren sogar 93’153 Franken. Gleichzeitig profitiert der Versicherte von der Steuerabzugsfähigkeit des Einkaufs.

Marco Lüthy, Mitglied der Geschäftsleitung beim Pensionskassenberater Weibel Hess & Partner, empfiehlt, Einzahlungen erst ab dem 50. Altersjahr beziehungsweise kurz vor der Pensionierung und gestaffelt vorzunehmen. Neben dem verfügbaren Kapital, solche Beträge stemmen zu können, profitieren Arbeitnehmer von der Steuerabzugsfähigkeit. Deshalb rät er, die Einzahlungsmöglichkeit erst bei «möglichst hohem Lohn und mit maximalem Effekt auf die Steuerprogression» zu nutzen. Je höher der Lohn und die Steuerprogression, desto effektiver der Einkauf. Wichtig ist auch der finanzielle Zustand beziehungsweise der Deckungsgrad der Pensionskasse.

Besonders zu beachten sind auch mögliche Scheidungen und der Bezug für die Wohneigentumsförderung, da diese Ereignisse die Vorsorgeleistungen erheblich reduzieren können. Um negative Auswirkungen des Zinseszins-Effekts zu vermeiden, sollten diese Defizite schnellstmöglich und auch vor dem 50. Lebensjahr ausgeglichen werden. Die Höhe eines möglichen Einkaufsbetrags ist auf dem Vorsorgeausweis angegeben.

2) Sparbeiträge

Bei dieser Variante können Arbeitnehmer, falls von der Pensionskasse angeboten, aus maximal drei Sparplänen mit unterschiedlich hohen Beiträgen wählen. Dies ist besonders vorteilhaft für diejenigen, die langfristig auf die Pensionierung hin planen, aber derzeit nicht über das nötige Kapital für Einkäufe verfügen.

Die Unterschiede zwischen den Sparplänen können schnell einige Prozentpunkte ausmachen. Dies hat meist einen geringen bis keinen Einfluss auf die aktuelle Einkommenssituation. Bei der Pensionierung jedoch macht sich der Zinseszins über viele Jahre hinweg deutlich bemerkbar.

Ein Beispiel: Ein zusätzlicher Sparbeitrag von 70 Franken pro Monat führt bei einer Verzinsung von 1,5 Prozent über 30 Jahre zu einem Mehrkapital von fast 7’000 Franken. Insgesamt werden Mehrbeiträge in Höhe von 25’840 Franken eingezahlt, während der Zinseszinseffekt zu einem Endbetrag von 32’609 Franken führt – das sind 26 Prozent mehr. Bei einer höheren Verzinsung, wie im vorherigen Beispiel der besten Pensionskassen mit 3,16 Prozent, ergibt sich sogar ein Mehrbetrag von 17’154 Franken (66 Prozent mehr). Je höher die Verzinsung, desto überproportional vorteilhafter ist es für den Arbeitnehmer.

Laut André Tapernoux, Präsident vom Verein für unentgeltliche BVG-Auskünfte, machen Einkauf und die Wahl der Sparbeiträge den grössten Einfluss auf das Vorsorgevermögen aus. Aufgrund der langen Laufzeit spielt bei beiden Einflussmöglichkeiten die Höhe der Zinsen eine entscheidende Rolle. 

Der Bundesrat legt zwar jährlich die Mindestverzinsung fest, dennoch können die Vorsorgeeinrichtungen das Vermögen höher verzinsen. Überschüsse, zum Beispiel aus guten Anlagejahren, können durch eine Mehrverzinsung an die Versicherten weitergegeben werden. Arbeitnehmer sollten daher ein besonderes Augenmerk auf die Anlageperformance der Pensionskasse und die Verzinsung ihrer Altersguthaben richten.

In den fast jährlich veröffentlichten "Pensionskassen-Rankings" kann man sehen, wie die eigene Pensionskasse im Vergleich abschneidet. Je besser die Performance und je höher der Zins, desto lohnenswerter ist es für Arbeitnehmer, früh auf einen höheren Sparbeitragsplan umzusteigen oder Einkäufe zu tätigen.

Gemäss dem Pensionskassen-Rating des Vermögenszentrums führen die Ertragsunterschiede der Kassen zu erheblichen Differenzen in der Verzinsung. So verzinste die beste Pensionskasse das Alterskapital in den letzten drei Jahren mit 4,23 Prozent. Beim zehntplatzierten waren es nur noch 2,66 Prozent, und die schlechteste Pensionskasse verzinste mit lediglich 0,93 Prozent – das ist fast 80 Prozent weniger. Der zukünftige Wert von 1'000 Franken, die für 30 Jahre mit 0,93 Prozent verzinst werden, liegt bei 1'320 Franken. Bei einer Verzinsung von 4,23 Prozent beträgt der zukünftige Wert 3'465 Franken – das sind 2,5-mal mehr.

3) Bezug aufschieben

Für Versicherte, die nicht auf einen höheren Sparplan wechseln konnten oder keinen Einkauf getätigt haben, besteht die Möglichkeit, den Bezug der Vorsorgeleistungen aufzuschieben. Auf dem Vorsorgeausweis finden sich Angaben zum voraussichtlichen Alterskapital beziehungsweise zur Altersrente. Wie das Kapital und die Rente bei einer Frühpensionierung deutlich sinken, so steigen sie bei einem Aufschub linear an.

Versicherte können mit der Pensionierung warten und den Bezug bis spätestens zum 70. Lebensjahr aufschieben. Dabei kann entweder das gesamte Vorsorgeguthaben oder nur ein Teil davon aufgeschoben werden. Für Versicherte, die bis Alter 65 mit einem reduzierten Pensum weiterarbeiten und nicht das gesamte Kapital benötigen, könnte laut Tapernoux der Teilaufschub interessant sein: «Der nicht benötigte Teil arbeitet und vermehrt sich weiter».

4) 1e-Pläne

1e-Pläne sind besonders für Versicherte mit höheren Einkommen geeignet. Sie bieten die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie das Vorsorgeguthaben für den versicherten Lohnanteil über 132'300 Franken investiert wird. Die Versicherten können ihre Anlagestrategie so an ihren persönlichen Anlagehorizont und ihre Risikofähigkeit anpassen, um die Rendite ihrer Vorsorgegelder langfristig zu optimieren.

Aufgrund gesetzlicher Hürden war die Nachfrage nach 1e-Vorsorgeplänen bisher gering. Das Freizügigkeitsgesetz sieht bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlich garantierten Mindestbetrag vor. Konkret bedeutet dies: Wenn ein Arbeitnehmer kündigt und die gewählte Anlagestrategie zu Verlusten geführt hat, muss die Pensionskasse, der Arbeitgeber und die anderen Versicherten den Fehlbetrag ausgleichen.

5) Reduktion des Arbeitspensums

Eine Reduktion des Arbeitspensums führt zwar nur indirekt zu einer Besserstellung der Vorsorge, sollte aber nicht ausser Acht gelassen werden. Ab dem 58. Lebensjahr können Versicherte trotz reduziertem Arbeitspensum weiterhin voll versichert bleiben. Zwar zahlt der Arbeitgeber meist nur die Beträge für das tatsächliche Pensum - die Differenz muss selbst beglichen werden -, doch profitiert der Versicherte von der Einzahlung voller BVG-Beiträge. Auch bei einer Entlassung nach dem 58. Lebensjahr oder weiteren vordefinierten Ereignissen wie einer Weltreise ist eine Weiterversicherung möglich, je nach Reglement der Pensionskasse.

Der Zinseszinseffekt spielt aufgrund der kurzen Dauer bis zum Ruhestand keine bedeutende Rolle. Doch für Arbeitnehmer, die weder höhere Sparbeiträge noch Einkäufe nutzen konnten, ist es die letzte Möglichkeit, das Altersguthaben zu beeinflussen. Gleichzeitig (und viel wichtiger) vermeiden sie dabei Einbussen in ihrem Vorsorgekapital in den letzten Arbeitsjahren.

So geht man vor

Die Altersvorsorge ist eine persönliche Angelegenheit und hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Um als Versicherter für den individuellen Fall zu planen und eventuelle Lücken festzustellen, sind der Vorsorgeausweis und das PK-Reglement beziehungsweise der Vorsorgeplan die Ausgangsbasis.

Liegen die projizierten Leistungen unter den Erwartungen oder geschätzten Bedürfnissen, ist die Kasse oder der Versicherungsbroker der Firma der erste Ansprechpartner. In der Regel können sie den Versicherten kompetent über die zuvor erwähnten Möglichkeiten Auskunft geben. Entdecken Versicherte, dass ihr Arbeitgeber beziehungsweise die Pensionskasse noch keine Wahlpläne zur Verfügung stellt, sollte gemäss Marco Lüthy die Vorsorgekommission des Arbeitgebers kontaktiert werden. Möglicherweise wurde die Pensionskasse seit längerem nicht mehr auf Optimierungen geprüft. Die Vorsorgekommission wäre die erste und richtige Anlaufstelle, um ein solches Projekt anzustossen.

In den seltenen Fällen, in denen die Pensionskasse dem Versicherten nicht weiterhelfen kann, gibt es immer die Möglichkeit, unabhängige Experten wie den Verein für unentgeltliche BVG-Auskünfte zu kontaktieren.

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