Nach dem Volksentscheid vom März ist klar: AHV-Bezügerinnen und AHV-Bezüger bekommen eine 13. Rente. Im Jahr 2026 soll sie erstmals überwiesen werden, so der Plan. Ältere Personen werden also schon bald in den Genuss kommen, doch auch jüngere dürfen sich freuen. Dereinst werden auch sie den Zuschlag erhalten.
Allerdings sind die Vorteile der 13. AHV-Rente über die Altersgruppen hinweg nicht gleich verteilt, wie eine im September erschienene Studie der UBS besagt. Ihr zufolge profitiert die Gruppe der im Jahr 2021 - dem Basisjahr der Studie - rund 60-Jährigen am meisten. Diesen Personen fliesst eine Nettoleistung von fast 40'000 Franken zu - Nettoleistung bedeutet: Die Summe der Auszahlungen minus die Summe der Einzahlungen.
Mit vergleichsweise wenig dürfen die Kinder und Jugendlichen von heute rechnen. Sie werden gemäss den Berechnungen eine Nettoleistung von 20'000 bis 25'000 Franken erhalten. 35- bis 45-Jährige bekommen zwischen 30'000 und 35'000 Franken, und für 50- bis 55-Jährige überstiegen die Nettoleistungen die 35'000-Franken-Marke.
Über 60-Jährige kommen ebenfalls weniger als die Altersgruppe der 60-Jährigen. Bei 65-Jährigen sind es weniger als 35'000 Franken, bei 75-Jährigen weniger als 20'000 Franken. 85-Jährigen fliesst eine Nettoleistung von rund 7000 Franken zu.
Zur Begründung der unterschiedlich hohen Beträge schreibt die UBS, dass es auf die Zeit vor dem Ruhestand und die Zeit im Ruhestand ankomme. Viel profitierten diejenigen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen, somit über den vollen Ruhestandszeitraum Zahlungen erhalten, aber eher wenig zur Finanzierung der Mehrausgaben beitragen müssen. Folglich: Wer schon im Ruhestand ist, hat einen Teil der 13. AHV-Rente bereits verpasst. Wer zeitlich weit vom Renteneintritt entfernt ist, zahlt noch relativ viel in das Sozialwerk ein. In beiden Fällen werden die Nettoleistungen geschmälert.
Freilich muss man einen Punkt beachten: Die Finanzierung der 13. AHV-Rente ist noch nicht unter Dach und Fach. Im Raum steht eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte. Davon werden alle erfasst, also auch rentennahe Personen - die nun offenbar die grössten Vorteile der 13. Rente haben. Sie würden weniger belastet, liefe die Finanzierung auch über Lohnbeiträge.
Weitere AHV-Reform ist in Vorbereitung
Der Bundesrat hat seinen Vorschlag zur Finanzierung der 13. AHV-Rente über eine Mehrwertsteuererhöhung Mitte September präsentiert. Dieser Plan ist aber politisch umstritten. Der Freisinn beklagt eine «vorschnelle Zusatzbelastung des Mittelstands», die Gewerkschaften bezeichnen das Vorhaben als unsozial und die SP hätte lieber eine Finanzierung über Lohnprozente. Das nächste Wort hat das Parlament. Sagt es Nein zum bundesrätlichen Plan, wird das Geld auf einem anderen Weg beschafft werden müssen. Die UBS hält Vorschläge bereit.
Manche gleichen den Konzepten, die schon früher diskutiert wurden. So beispielsweise kann eine Erhöhung der Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer um je 0,6 Prozentpunkte auf 9,3 beziehungsweise 8,7 Prozent helfen. Es resultierten Mehreinnahmen von rund 5,1 Milliarden Franken jährlich bis 2030 - womit die 13. Rente gedeckt werden könnte.
Dadurch also würde die AHV ein Stück weit entlastet. Für eine Sanierung des Sozialwerks sind der UBS zufolge zwei Vorgehensweisen hinreichend. Entweder: Eine Steigerung der Lohnbeiträge um 2,8 Prozentpunkte auf 11,5 Prozent. Es handelt sich um das Total, das Arbeitgeber und Arbeitnehmer entrichten müssen. Oder: Die Lohnbeiträge werden um 2,3 Prozentpunkte auf 11 Prozent und die Mehrwertsteuer um 0,6 Prozentpunkte auf 8,7 Prozent angehoben.
Zu bedenken gibt die UBS-Expertengruppe, weitreichende Zweitrundeneffekte könnten sich einstellen - Wirkungen also, die sich aus unmittelbaren Effekten der beschriebenen Massnahmen ergeben. So dürften höhere Ausgaben und Kosten den Konsum schwächen und das Beschäftigungswachstum bremsen. Das ist volkswirtschaftlich nicht wünschenswert.
Allerdings gibt es durchaus Lichtblicke: Das Parlament hat den Bundesrat im Herbst 2021 mit einer nächsten AHV-Reform beauftragt. Sie soll das Sozialwerk für die Zeit von 2030 bis 2040 stabilisieren. Das zuständige Departement arbeitet momentan an dem Vorhaben und soll es bis Ende 2026 vorlegen. Aus Bundesbern vernimmt man derweil, dass die Reform aufgrund der Umsetzung der 13. AHV-Rente vorgezogen werden könnte.
6 Kommentare
würde die krankenkasse Prämie gesenkt werden für alle bräuchte es keine AHV reform bzw 13. AHV
der bundesrat sollte sich eher darum kümmern.... die erhöhung der Mwst kommt dem effekt gleich den rentnern n nötli mit einer schnur dran in die finger zu drücken und es 13. AHV rente zu nennen
so ein quatsch alle die noch keine AHV bekommen werden wenn es so weit ist davon profitieren .... je länger sie leben je mehr
NEIN zur AHV-reform
Die Finanzierung der AHV müsste ausschliesslich über Lohnbeiträge erfolgen. Mit einer 13. Rente mehr Privatkonsum ermöglichen wollen, indem man genau denselben mit zusätzlichen MWST-Prozenten belastet, ist zumindest teilweise ein Nullsummenspiel. In den Genuss der 13. Rente dürften zudem nur Rentner kommen, die auch Beiträge dafür geleistet haben, und zwar nur anteilsmässig, entsprechend der Anzahl ihrer Beitragsjahre mit dem erhöhen Lohnabzug zur Finanzierung der 13. Rente. Deren Finanzierung liesse sich damit nicht nur sicherstellen, auch die einseitige Bevorzugung der Alten zu Lasten der Jungen fiele weg.
Wenn man bedenkt wie lange und wie viele Artikel die Presse über den
SNB Verlust von 131 Mia. (131 000 Mio. gefällt mir besser) geschrieben hat und jetzt das nachträgliche billige Jammern wegen der 13. AHV, dann sieht man was für ein (kein) Problem die Schweiz hat.
die "kleinen Leute" werden bis heute wie Kinder/oder Unmündige behandelt. "Vor allem von den Beamten". Warum müssen auch Millionäre den 13. AHV-Lohn bekommen. Nur weil man es so in ein Gesetz geschrieben hat und nicht ändern will? Bei den "Kleinen" wird gespart" auf Teufel komm raus". Und bei den Vermögenden kann die Kelle nicht gross genug sein. Warum kann die 13. AHV-Rente "für die Bedürftigen" nicht schon im Jahre 2025 gewährt werden. Scheinbar war dieser Entscheid in der Kompetenz des Bundesrates, nicht sehr sozial mit einem Auftrag von Volk und Ständen. 131 000 Mio Verlust bei der SNB, und Millionen für die CS/UBS, und bei den "Kleinen" Leuten wird gespart. Arme Schweiz. Und die ganz Reichen werden immer reicher. Wem Genug zu wenig ist, dem ist nichts genug!