Nach dem Volksentscheid vom März ist klar: AHV-Bezügerinnen und AHV-Bezüger bekommen eine 13. Rente. Im Jahr 2026 soll sie erstmals überwiesen werden, so der Plan. Ältere Personen werden also schon bald in den Genuss kommen, doch auch jüngere dürfen sich freuen. Dereinst werden auch sie den Zuschlag erhalten.

Allerdings sind die Vorteile der 13. AHV-Rente über die Altersgruppen hinweg nicht gleich verteilt, wie eine im September erschienene Studie der UBS besagt. Ihr zufolge profitiert die Gruppe der im Jahr 2021 - dem Basisjahr der Studie - rund 60-Jährigen am meisten. Diesen Personen fliesst eine Nettoleistung von fast 40'000 Franken zu - Nettoleistung bedeutet: Die Summe der Auszahlungen minus die Summe der Einzahlungen.

Mit vergleichsweise wenig dürfen die Kinder und Jugendlichen von heute rechnen. Sie werden gemäss den Berechnungen eine Nettoleistung von 20'000 bis 25'000 Franken erhalten. 35- bis 45-Jährige bekommen zwischen 30'000 und 35'000 Franken, und für 50- bis 55-Jährige überstiegen die Nettoleistungen die 35'000-Franken-Marke.

Über 60-Jährige kommen ebenfalls weniger als die Altersgruppe der 60-Jährigen. Bei 65-Jährigen sind es weniger als 35'000 Franken, bei 75-Jährigen weniger als 20'000 Franken. 85-Jährigen fliesst eine Nettoleistung von rund 7000 Franken zu.

Zur Begründung der unterschiedlich hohen Beträge schreibt die UBS, dass es auf die Zeit vor dem Ruhestand und die Zeit im Ruhestand ankomme. Viel profitierten diejenigen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen, somit über den vollen Ruhestandszeitraum Zahlungen erhalten, aber eher wenig zur Finanzierung der Mehrausgaben beitragen müssen. Folglich: Wer schon im Ruhestand ist, hat einen Teil der 13. AHV-Rente bereits verpasst. Wer zeitlich weit vom Renteneintritt entfernt ist, zahlt noch relativ viel in das Sozialwerk ein. In beiden Fällen werden die Nettoleistungen geschmälert.

Freilich muss man einen Punkt beachten: Die Finanzierung der 13. AHV-Rente ist noch nicht unter Dach und Fach. Im Raum steht eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte. Davon werden alle erfasst, also auch rentennahe Personen - die nun offenbar die grössten Vorteile der 13. Rente haben. Sie würden weniger belastet, liefe die Finanzierung auch über Lohnbeiträge.

Weitere AHV-Reform ist in Vorbereitung

Der Bundesrat hat seinen Vorschlag zur Finanzierung der 13. AHV-Rente über eine Mehrwertsteuererhöhung Mitte September präsentiert. Dieser Plan ist aber politisch umstritten. Der Freisinn beklagt eine «vorschnelle Zusatzbelastung des Mittelstands», die Gewerkschaften bezeichnen das Vorhaben als unsozial und die SP hätte lieber eine Finanzierung über Lohnprozente. Das nächste Wort hat das Parlament. Sagt es Nein zum bundesrätlichen Plan, wird das Geld auf einem anderen Weg beschafft werden müssen. Die UBS hält Vorschläge bereit.

Manche gleichen den Konzepten, die schon früher diskutiert wurden. So beispielsweise kann eine Erhöhung der Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer um je 0,6 Prozentpunkte auf 9,3 beziehungsweise 8,7 Prozent helfen. Es resultierten Mehreinnahmen von rund 5,1 Milliarden Franken jährlich bis 2030 - womit die 13. Rente gedeckt werden könnte.

Dadurch also würde die AHV ein Stück weit entlastet. Für eine Sanierung des Sozialwerks sind der UBS zufolge zwei Vorgehensweisen hinreichend. Entweder:  Eine Steigerung der Lohnbeiträge um 2,8 Prozentpunkte auf 11,5 Prozent. Es handelt sich um das Total, das Arbeitgeber und Arbeitnehmer entrichten müssen. Oder: Die Lohnbeiträge werden um 2,3 Prozentpunkte auf 11 Prozent und die Mehrwertsteuer um 0,6 Prozentpunkte auf 8,7 Prozent angehoben. 

Zu bedenken gibt die UBS-Expertengruppe, weitreichende Zweitrundeneffekte könnten sich einstellen - Wirkungen also, die sich aus unmittelbaren Effekten der beschriebenen Massnahmen ergeben. So dürften höhere Ausgaben und Kosten den Konsum schwächen und das Beschäftigungswachstum bremsen. Das ist volkswirtschaftlich nicht wünschenswert.

Allerdings gibt es durchaus Lichtblicke: Das Parlament hat den Bundesrat im Herbst 2021 mit einer nächsten AHV-Reform beauftragt. Sie soll das Sozialwerk für die Zeit von 2030 bis 2040 stabilisieren. Das zuständige Departement arbeitet momentan an dem Vorhaben und soll es bis Ende 2026 vorlegen. Aus Bundesbern vernimmt man derweil, dass die Reform aufgrund der Umsetzung der 13. AHV-Rente vorgezogen werden könnte.

 

 

 

 

Reto Zanettin
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