Wie aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervorgeht, wird eine Zwangsvollstreckung ausgesetzt. Die Telekom muss daher künftig wieder Telefonnummern freigeben, wenn Kunden zu 1N wechseln und die Nummer mitnehmen.

Bei der Auseinandersetzung ging es um Werbebriefe von 1N, in deren Folge sich dem Düsseldorfer Anbieter zufolge allein im August 2023 Zehntausende Kunden der Telekom zum Wechsel entschieden.

Allerdings scheint nicht allen dabei klar gewesen zu sein, mit wem sie es zu tun hatten: Wenn Kunden zur Konkurrenz gehen, führt die Telekom Befragungen zu den Gründen durch. Gut drei Viertel der Kunden, deren Portierungsauftrag hin zu 1N vorgelegen habe, hätten erklärt, gar nicht wechseln zu wollen, sagte ein Telekom-Sprecher. Viele seien davon ausgegangen, dass es sich bloss um einen Tarifwechsel beim selben Anbieter gehandelt habe.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband berichtete ebenfalls von vielen, die versehentlich gewechselt waren. Verstiess das Vorgehen von 1N also gegen das Wettbewerbsrecht? Vermutlich nicht. Abschliessend geklärt ist das zwar noch nicht, da ein finales Urteil noch aussteht. Allerdings geht aus dem Beschluss hervor, dass die Telekom nach vorläufiger Einschätzung der OLG-Richter schlechte Karten hat.

1N Telecom zeigte sich zufrieden mit dem Gerichtsbeschluss (I-20 U 107/23). Man werde «auch in Zukunft alle juristischen Möglichkeiten und Wege ausschöpfen, um zu verhindern, dass die Deutsche Telekom auf Basis des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb versucht, zulässigen Wettbewerb einzuschränken», sagte Philipp Hoffmann, Geschäftsführer von 1N.

Ein Telekom-Sprecher äusserte sein Bedauern, dass das Oberlandesgericht nicht dem Landgericht gefolgt sei. «Wir werden die Entwicklung genau beobachten und behalten uns im Interesse unserer Kundinnen und Kunden weitere rechtliche Schritte vor.»/wdw/DP/ngu

(AWP)