Die Kommission hatte Apple vorgeworfen, die Konkurrenz im Bereich mobiler Geldbörsen zielgerichtet zu behindern. Wenn beispielsweise Banken ihre Karten zum kontaktlosen Bezahlen auf dem iPhone nutzbar machen wollen, ging das bisher nur über Apple Pay und Apples hauseigene mobile Geldbörse Wallet. «Dieses Verhalten hindert Entwickler daran, neue und konkurrierende mobile Geldbörsen für iPhone-Nutzer anzubieten», sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Apple teilte mit, dass seine Anwendungen Apple Pay und Apple Wallet weiterhin für Nutzer und Entwickler verfügbar seien. Es werde also weiter die Möglichkeit bestehen, die Apps zum Bezahlen oder digitalem Hinterlegen von Ausweisen zu nutzen.

Kontaktloses Bezahlen mit digitalen Geldbörsen wird beliebter

Zahlen mit dem Handy wird in Europa laut EU-Kommission deutlich beliebter. «Die Nutzung von mobilen Geldbörsen in Geschäften hat sich in den vergangenen vier Jahren verdreifacht», so Vestager. Banken kritisierten schon lange, dass sie nicht an Apple vorbei auf den NFC-Funkchip zugreifen können, über den man das Telefon an der Ladenkasse statt einer Bankkarte einsetzen kann. Dass Apple Pay als einziger Weg dafür gedacht war, erklärte Apple unter anderem mit Sicherheitsüberlegungen.

Die von Apple angebotenen Zusagen sollen zehn Jahre in Kraft bleiben. Ihre Umsetzung werde von einem von Apple benannten Treuhänder überwacht, der der Kommission über den gesamten Zeitraum hinweg Bericht erstatte, teilte die Brüsseler Behörde mit.

Wenn die EU-Kommission die Zugeständnisse von Apple als nicht ausreichend betrachtet hätte, hätte der Konzern vermutlich eine hohe Strafe zahlen müssen. Wenn ein Unternehmen sich nicht an die EU-Wettbewerbsregeln hält, kann die Kommission unter anderem eine Strafe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängen.

Jahrelanger Streit

Angefangen hatte die Auseinandersetzung vor mehr als vier Jahren. Nach Beschwerden von Konkurrenten hatte die Kommission ein Verfahren gegen Apple eingeleitet. Rund zwei Jahre später kamen die EU-Wettbewerbshüter vorläufig zu dem Schluss, dass Apple seine Marktmacht in diesem Fall missbraucht. Im Januar dieses Jahres wurde dann bekannt, dass der US-Konzern eingelenkt und Zugeständnisse angeboten hatte.

Nachdem die Kommission Konkurrenten und anderen Beteiligten die Chance gegeben hatte, diese zu bewerten, passte Apple sein Angebot laut Kommission an einigen Stellen nochmals an. Damit seien die wettbewerbsrechtlichen Bedenken ausgeräumt worden, so die Kommission.

Dass solche Streitigkeiten auch anders ausgehen können, zeigte sich im März. Die Kommission verhängte eine Strafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro gegen den US-Konzern, weil Apple aus Sicht der Kommission seine Marktmacht missbraucht hat, indem es App-Entwickler zu sehr einschränke./mjm/DP/jha

(AWP)