Schmidheiny-Verteidiger Astolfo di Amato kündigte in Turin neuerliche Berufung an, wie die italienische Nachrichtenagentur Ansa am Donnerstag meldete.
In dem Fall ging es um Todesfälle, die laut Anklage durch Asbest verursacht wurden, der im Eternit-Werk im piemontesischen Casale Monferrato verarbeitet wurde.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert, doch die Berufungsrichter sprachen den Angeklagten wie ihre Kollegen in erster Instanz der fahrlässigen Tötung von 91 Menschen schuldig.
Schmidheiny sieht sich in Italien seit Jahren mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Die Verfahren betreffen den Zeitraum von 1976 bis 1986, als die schweizerische Eternit-Gruppe der Familie Schmidheiny Mehrheitsaktionärin der italienischen Eternit SpA war. In diesem Zeitraum war die Asbestverarbeitung verbreitet. Sie wurde in Italien erst 1992 verboten, sechs Jahre nachdem die Eternit SpA die Produktion eingestellt hatte.
«Abwegige strafrechtliche Vorwürfe»
Stephan Schmidheiny sei in Italien seit über 20 Jahren «mit abwegigen strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert», hiess es am Donnerstagabend in einer Stellungnahme von dessen Sprecherin Lisa Meyerhans.
Wie in den anderen Verfahren zu den Fabriken in Cavagnolo und Neapel stütze das Turiner Gericht die Verurteilung auf einseitige medizinische Theorien und auf statistische Wahrscheinlichkeiten der Epidemiologie.
Den für eine strafrechtliche Verurteilung nötige Kausalzusammenhang zwischen den angeblichen Unterlassungen von Stephan Schmidheiny und dem Tod der einzelnen Personen habe auch das Turiner Gericht nicht korrekt gewürdigt, kritisierte Meyerhans.
Asbest sei in Casale Monferrato im 20. Jahrhundert sehr breit verwendet und nicht nur in der Eternit-Fabrik verarbeitet worden. Eine strafrechtliche Verurteilung einer einzelnen Person sei darum nicht möglich.
(AWP)