Schmidheiny-Verteidiger Astolfo di Amato kündigte in Turin neuerliche Berufung an, wie die italienische Nachrichtenagentur Ansa am Donnerstag meldete.

In dem Fall ging es um Todesfälle, die laut Anklage durch Asbest verursacht wurden, der im Eternit-Werk im piemontesischen Casale Monferrato verarbeitet wurde.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen vorsätzlichen Mordes gefordert, doch die Berufungsrichter sprachen den Angeklagten wie ihre Kollegen in erster Instanz des Totschlags schuldig.

Schmidheiny sieht sich in Italien seit über 20 Jahren mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Die Verfahren betreffen den Zeitraum von 1976 bis 1986, als die schweizerische Eternit-Gruppe der Familie Schmidheiny Mehrheitsaktionärin der italienischen Eternit SpA war. In diesem Zeitraum war die Asbestverarbeitung verbreitet. Sie wurde in Italien erst 1992 verboten, sechs Jahre nachdem die Eternit SpA die Produktion eingestellt hatte.

Die Staatsanwaltschaft behaupte seit Anbeginn, der damals 28-jährige Stephan Schmidheiny habe in den Eternit-Fabriken aus skrupelloser Profitgier Sicherheitsmassnahmen unterlassen und dadurch Arbeiter und Anwohner von ehemaligen Eternit-Fabriken getötet, hiess es im März von Schmidheinys Kommunikationsverantwortlicher. Diese Vorwürfe würden den historischen Tatsachen widersprechen und seien «Hirngespinste» der Staatsanwaltschaft.

(AWP)