Nach Ansicht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) kommt der Vorschlag des Bundesrats, die Mediengebühren für Haushalte und Unternehmen auf dem Verordnungsweg zu senken, dem Anliegen der Volksinitiative bereits genügend entgegen. Das teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit.

Weitergehende Massnahmen würden aus Sicht der Ständeratskommission die Medienvielfalt und insbesondere das viersprachige und regional verankerte Angebot unnötig schmälern, hiess es. Zudem weist die Mehrheit der KVF-S laut der Mitteilung darauf hin, dass die Eckwerte des Gegenvorschlags ihrer Schwesterkommission zu vage formuliert seien und entsprechend zu Unklarheiten in der Erarbeitung einer Gesetzesänderung führen würden.

Die Minderheit der Kommission hätte dagegen einen Gegenentwurf begrüsst. Für sie besteht bei der SRG weiterer Handlungsbedarf. Eine gute vielsprachige journalistische Leistung könne auch mit deutlich weniger Mitteln erbracht werden, lautet der Tenor bei Befürwortenden eines Gegenvorschlags.

Erst Eckwerte definiert

Nun ist wieder die Nationalratskommission am Zug. Sie hatte Mitte Januar mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen, der SRG-Halbierungsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Hält sie daran fest, wird die grosse Kammer als Nächstes darüber entscheiden. Macht sie einen Rückzieher, wird die Initiative aller Voraussicht nach ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung kommen.

Gemäss den vor Monatsfrist publizierten Eckwerten zum Gegenvorschlag der KVF-N sollen Unternehmen künftig keine Radio- und TV-Gebühr mehr entrichten müssen. Auch die Haushaltsabgabe soll sinken. Einen konkreten Betrag nannte die Kommission dabei nicht.

Weiter will die Nationalratskommission der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) mehr Kompetenzen einräumen und die SRG verpflichten, vermehrt mit den privaten Medien zu kooperieren - insbesondere im Bereich der Sportrechte. Schliesslich sollen Veranstalter von Radio- und Fernsehprogrammen mit einer Konzession und einem Leistungsauftrag Anspruch auf einen Abgabenanteil von mindestens gleicher Höhe haben wie heute.

Bundesrat handelte bereits

Die Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative oder Halbierungsinitiative)» verlangt, die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte auf 200 Franken pro Jahr zu senken und Unternehmen ganz von der Abgabepflicht zu befreien. Wie die im März 2018 deutlich abgelehnte No-Billag-Initiative, welche die Abschaffung der Radio- und TV-Abgabe forderte, kommt auch dieses Volksbegehren aus Kreisen der SVP.

Der Bundesrat beantragt, das Volksbegehren abzulehnen, beschloss aber, die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte bis zum Jahr 2029 schrittweise auf jährlich 300 Franken zu senken. Zudem wird die Limite für die Entrichtung der Unternehmensabgabe per 2027 erhöht.

Bezahlen müssen demnach künftig nur noch Firmen mit einem Jahresumsatz über 1,2 Millionen Franken. Damit werden rund 80 Prozent der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen von der Abgabe befreit.

SRG muss sparen

Zwar kann sich das Parlament nicht mehr weiter äussern zu den beschlossenen Verordnungsänderungen. Es kann den Bundesrat aber übersteuern, indem es Gesetzesänderungen verabschieden würde. Nach dem klaren Nein der KVF-S zu einem Gegenvorschlag sieht es derzeit aber nicht mehr danach aus.

Die SRG erhält gemäss Botschaft zur Halbierungsinitiative im Jahr 2024 rund 1,25 Milliarden Franken aus dem Ertrag der Radio- und Fernsehabgabe, zuzüglich des Teuerungsausgleichs im Umfang von 69 Millionen Franken. Damit wird die SRG zu rund 80 Prozent über die Abgabe finanziert. 2029 wird der Abgabenanteil der SRG gemäss heutigen Prognosen noch rund 1,2 Milliarden Franken betragen.

Die SRG hat bereits reagiert und ein Sparprogramm angekündigt. Bis 2029 rechnet sie mit Einsparungen von rund 270 Millionen Franken. Dies entspricht einem Volumen von rund 17 Prozent des heutigen Finanzrahmens.

(AWP)