Im Zusammenhang mit Stablecoin-Projekten ergäben sich auch Reputationsrisiken für den Finanzplatz Schweiz insgesamt, schreibt die Finma in einer am Freitag veröffentlichten Aufsichtsmitteilung. Um die Risiken zu adressieren und die geldwäschereirechtlichen Anforderungen zu erfüllen, drängten sich bei der Ausgabe von Stablecoins durch beaufsichtigte Institute vertragliche und technologische Übertragungsbeschränkungen auf.

Bei Stablecoins handelt es sich um Zahlungsmittel auf einer Blockchain wie Bitcoin oder Ether. Ihr Wert wird aber typischerweise an eine staatliche Währung gebunden. Inhaberinnen und Inhaber haben dabei einen Einlösungsanspruch gegenüber den Herausgebern.

In der Schweiz nutzen laut Finma verschiedene Stablecoin-Herausgeber Ausfallgarantien von Banken, womit sie oftmals keine bankenrechtliche Bewilligung benötigten. Dadurch entstünden aber Risiken für die Stablecoin-Inhaber, die nicht vom bankenrechtlichen Einlagenschutz profitieren. Den Banken ihrerseits drohten bei Missständen bei Stablecoin-Herausgebenden Reputationsrisiken und allenfalls auch Rechtsrisiken.

tp/tv

(AWP)