Bern und Paris hätten die seit 2022 geltende Übergangsregelung verlängert, teilte die Eidgenössische Steuerverwaltung am Dienstag mit. Ohne den Schritt wäre sie Ende 2024 ausgelaufen.
Laut der Vereinbarung behält die Schweiz 60 Prozent der auf die im Homeoffice ausgeübten Tätigkeiten erhobenen Steuern und gibt 40 Prozent an Frankreich ab.
Eigentlich hatten sich Bern und Paris bereits 2023 auf ein Zusatzabkommen zum französisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens geeinigt, mit dem die Bestimmungen in eine definitive Vereinbarung überführt werden soll. Während Nationalrat und Ständerat dem Zusatzabkommen bereits in der Sommersession zustimmten, steht dessen Genehmigung im französischen Parlament noch aus.
(AWP)