Mit der Resolution wollte die Parlamentsführung eigentlich symbolisch Selenskyj unterstützen, dem der Kriegsgegner Russland immer wieder die Legitimität abspricht. «Die Oberste Rada erinnert ein weiteres Mal daran, dass der Präsident der Ukraine Wolodymyr Selenskyj in freien, transparenten, demokratischen Wahlen gewählt wurde. Sein Mandat wird vom ukrainischen Volk und der Obersten Rada der Ukraine nicht in Zweifel gezogen», hiess es in dem Papier. Zudem wurde auf den Artikel 108 der Verfassung der Ukraine hingewiesen, wonach das amtierende Staatsoberhaupt sein Amt bis zum Amtsantritt des nächsten gewählten Präsidenten ausübe.
Selenskyjs reguläre Amtszeit endete im Mai vergangenen Jahres. Aufgrund des geltenden Kriegsrechts können jedoch keine Wahlen angesetzt werden. Eine ähnliche Regelung enthält auch das Grundgesetz in Deutschland.
Bisher konnte sich der ukrainische Staatschef auf wechselnde Mehrheiten im Parlament stützen, da die Abgeordneten seiner eigenen Partei nicht immer in ausreichender Zahl anwesend sind. Ohne parlamentarische Unterstützung können internationale Abkommen wie ein Friedensvertrag mit Russland oder das diskutierte Rohstoffabkommen mit den USA nicht ratifiziert werden und in Kraft treten.
Die Ukraine wehrt sich seit drei Jahren mit westlicher Hilfe gegen eine russische Invasion./ast/DP/he
(AWP)