Die Neuerungen im CO2-Gesetz sollen dem Netto-Null-Ziel 2050 zum Durchbruch verhelfen. Bundesrat und Parlament wollen Bevölkerung und Wirtschaft zum Klimaschutz bewegen und Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Das Gesetz soll per 1. Januar 2025 in Kraft treten. Es umfasst die Jahre 2025 bis 2030.
Reduktion in erster Linie im Inland
Im Gegensatz zum geltenden Recht schreibt das revidierte CO2-Gesetz nicht vor, welcher Anteil der Reduktion der Treibhausgase mit Massnahmen im Inland erreicht werden muss. Das Parlament will, dass die Reduktion «in erster Linie» in der Schweiz erfolgt. Eine genaue Quote soll der Bundesrat festlegen.
Mit dieser Formulierung setzte sich der Ständerat durch. Der Nationalrat hatte wie im geltenden Recht 75 Prozent Inland-Anteil vorschreiben wollen und war - dem Kompromiss zuliebe und vergebens - auf 70 Prozent zurückgekrebst. Umweltminister Albert Rösti versicherte, er werde im Bundesrat einen Anteil von 66 Prozent beantragen. Das sei mit den Massnahmen im Gesetz realistisch.
Bis zuletzt war umstritten, ob der Bund den Einbau von Basisinfrastruktur für E-Auto-Ladestationen in Mehrparteien-Häusern und Betrieben mit mehreren Arbeitsstellen unterstützen kann. Der Bundesrat hätte dies sechs Jahre lang mit jährlich bis zu 30 Millionen Franken aus der Mineralölsteuer tun wollen.
Vergebliche Rettungsversuche
Doch der Ständerat war von Anfang an dagegen und setzte sich in der Einigungskonferenz durch. Der Nationalrat hingegen wollte retten, was zu retten war. Er senkte den Förderbetrag auf bis 20 Millionen Franken im Jahr und verzichtete darauf, Ladestationen auf öffentlichen Parkplätzen zu fördern, unterlag am Ende aber doch.
Dass sich in der Einigungskonferenz zu den Ladestationen und auch in etlichen anderen Punkten der Ständerat durchgesetzt hatte, sorgte für Misstöne. Stimmen von Links-Grün im Nationalrat warfen der kleinen Kammer mangelnde Ambitionen beim Klimaschutz vor und mangelnde Kompromissbereitschaft.
Es sei staatspolitisch bedenklich, wenn der Ständerat keinen Schritt auf den Nationalrat zu mache, sagte Martin Bäumle (GLP/ZH). Das gefährde das Vertrauen in die Zusammenarbeit der Räte. Die Ständeratskommission habe alles getan, um die allerschwächsten Massnahmen zu beschliessen, sagte Roger Nordmann (SP/VD).
Keine neuen Abgaben
Bastien Girod (Grüne/ZH) sprach von einem «ungenügenden Gesetz angesichts der Herausforderung Klimaerwärmung». Zufrieden gab sich sich Michael Graber (VS), der SVP-Sprecher. Dass die bürgerliche Seite viele Anträge habe abwehren können, habe dazu geführt, dass nun ein «linkes Gesetz» vorliege, aber kein «ganz linkes Gesetz».
Nachgegeben hat der Nationalrat auch beim Absenkpfad für die Reduktion des CO2-Ausstosses von Personenwagen. Er hätte für die Jahre 2025 bis 2029 jeweils Zwischenziele stecken wollen. Der Ständerat wollte das nicht. Das Ziel an sich - höchstens 49,5 Gramm CO2 pro Kilometer bei Personenwagen ab 2030 - war nicht umstritten.
Neue Abgaben und Steuern bringt das revidierte Gesetz nicht; die CO2-Abgabe bleibt bei 120 Franken pro Tonne CO2. Bis zu einem Drittel der Einnahmen sollen ins Gebäudeprogramm, in die Förderung erneuerbarer Energien und Technologien zur Treibhausgas-Reduktion gehen. Der Bundesrat hätte bis zur Hälfte der Einnahmen dafür einsetzen wollen, wurde aber vom Parlament zurückgebunden.
Geld für den Klimaschutz
Mit der Vorlage kann der Bundesrat bis rund vier Milliarden Franken in den Klimaschutz investieren, den grössten Teil für Massnahmen an Gebäuden. Fördergelder soll es auch für den internationalen Personen-Bahnverkehr geben, für erneuerbare Flugtreibstoffe, elektrische Antriebstechnologien und erneuerbare Energien.
Das revidierte CO2-Gesetz ist ein neuer Anlauf nach dem Scheitern des revidierten CO2-Gesetzes 2021 an der Urne. Die SVP hatte dieses erfolgreich mit dem Referendum bekämpft.
(AWP)