Ein Beschluss des Zuger Regierungsrates an seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 stellt ein Novum dar in der Schweizer Steuergeschichte: Sämtliche Zinsarten bei den Steuern wurden auf null gesetzt. Wer Steuern zu früh einzahlt, bekommt weder ein Skontoabzug noch einen Vergütungszins rückerstattet. Und wer andererseits zu spät bezahlt, dem wird auch kein Verzugszins belastet.
Will Zug also überhaupt keine Steuern mehr? "Selbstverständlich ist der Kanton Zug weiterhin auf Steuergelder angewiesen", äussert sich Peter Hegglin, Finanzdirektor und Ständerat des Kantons Zug, gegenüber cash.ch. Der Kanton habe jedoch keinen Anreiz mehr, Steuerpflichtige zu einer frühzeitigen Einzahlung zu motivieren, da dies das Guthaben des Gemeinwesens erhöhen würde und dadurch Negativzinsen anfallen könnten. Oder anders ausgedrückt: "Der Kanton hat ein Interesse daran, die Gelder so spät als möglich zu erhalten, damit er auf diesen Guthaben möglichst wenig Negativzinsen bezahlen muss", wie der Regierungsrat des Kantons Zug in einer Mitteilung vom 18. Dezember schrieb.
Der Kanton will Geld von sich fernhalten
Durch den Wegfall des Skontoabzuges bei frühzeitiger Einzahlung und der gleichzeitigen Nullverzinsung erhofft sich der Kanton Zug, insgesamt gegen 3,1 Millionen Franken einzusparen. Gleichzeitig soll den Gemeinden ein Minderaufwand von rund 2,5 Millionen Franken entstehen. Man will also das Geld so lange wie möglich von sich fernhalten, um eine Menge Geld einzusparen. Eigentlich eine schon fast absurde Situation.
Schuld an dieser aussergewöhnlichen Situation ist der Negativzins von minus 0,75 Prozent, welcher seit dem 22. Januar 2015 auf Guthaben bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB), die einen Freibetrag von 10 Millionen Franken pro Kontoinhaber übersteigen, belastet wird.
Anfänglich schloss die SNB diverse Nicht-Finanzinstitute wie den Bund, bundesnahe Betriebe und inländische Behörden von der Negativverzinsung aus. Die Bestimmungen wurden jedoch bereits im April desselben Jahres verschärft. Staatsnahe Betriebe wie die Altersvorsorge der Verwaltungsangestellten oder die Pensionskasse der SNB zahlen seither auch einen "Strafzins", um Geld bei der SNB parkieren zu dürfen. Und Zug rechnet damit, dass auch die Kantone bald zum Kreis der unfreiwilligen Negativzinszahler gehören könnten.staatsnahe Betriebe wie die Altersvorsorge der Verwaltungsangestellten oder die Pensionskasse der SNB - derstandard.at/2000014684378/Schweizer-Behoerden-zahlen-Negativzinsen
Die Krux mit der Zuger-Steuersoftware
Weshalb im Kanton Zug gleichzeitig mit dem Skontoabzug und dem Vergütungszins auch der Verzugszins auf null gesetzt wurde, ist hingegen weniger dem sich anbahnenden Negativzins als vielmehr einem Kuriosum zu "verdanken": Die Zuger Steuersoftware aus dem Jahre 1995 lässt laut Finanzdirektor Hegglin keine unterschiedlichen Zinssätze für Verzugs- und Vergütungszins zu. Das heisst, die beiden Zinssätze müssen immer gleich hoch sein.
2020 soll eine neuere Software dieses eher ungewöhnliche Problem beheben. Ab dann wird es dem Kanton rein technisch wieder möglich sein, den Verzugszins anzuheben. Bis es soweit ist, werden zu spät beglichene Steuerrechnungen auch in den nächsten Jahren nicht mit einem Verzugszins bestraft - vorausgesetzt, der Vergütungszins verharrt dann weiter auf null.
Was geradezu nach einer Einladung klingt, im Kanton Zug mit der Begleichung sämtlicher Steuerrechnungen bis 2020 zu warten, funktioniert in der Praxis dann doch nicht: Wer die Zahlungsfrist bis Ende Jahr nicht einhält, dem flattert spätestens Anfang Februar des Folgejahres eine erste Mahnung ins Haus. Eine erste Strafrechnung von 20 Franken wird dem säumigen Steuerzahler bei der zweiten Mahnung aufgebrummt, welche nach einer gewissen Kulanzfrist, frühestens aber 15 Tage nach der ersten Mahnung, anfällt.
Anschliessend drohen rechtliche Schritte. In Form einer Betreibung - oder im schlimmsten Fall gar eines Arrests.