Der Regierungsrat begründete den Schritt mit hohen Fallzahlen, dem schweizweiten Spitzenplatz bei der Reproduktionszahl sowie der hohen Auslastung der Betten auf den Intensivstationen. Die Kantonsregierung rief besonders gefährdete Personen dringend dazu auf, sich über die Festtage in Eigenverantwortung zu schützen.

Die Verschärfungen im Thurgau sehen etwa vor, dass sich ab Dienstag bis am 22. Januar an Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis maximal noch zehn Personen inklusive Kindern aus höchstens zwei verschiedenen Haushalten treffen dürfen. Eine Ausnahme bei der Zwei-Haushalte-Regel besteht für die Weihnachtsfeiertage vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember.

Im öffentlichen Raum verbietet der Thurgau Menschenansammlungen mit mehr als zehn Personen. Daneben müssen Arbeitgeber weiterhin dafür sorgen, dass Angestellte wenn möglich von zu Hause aus arbeiten können. Zudem verbietet der Regierungsrat den Betrieb von Bordellen und Erotiksalons.

(AWP)