Mit 28 zu 12 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat er seinen Entscheid bestätigt, dass Stromunternehmen den Haushalten und KMU die Kosten der teuren Eigenproduktion in Rechnung stellen können. Von günstig zugekauftem Strom würden nur die Grosskunden profitieren - eine Praxis, die das Bundesgericht gestoppt hatte.

Das Urteil stehe im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers, die Wasserkraft im aktuell schwierigen Umfeld zu stützen, sagte Kommissionssprecher Werner Luginbühl (BDP/BE). Elektrizitätsunternehmen solle daher erlaubt werden, ihre teure Eigenproduktion vollständig den gebundenen Kunden zu belasten.

HAUSHALTE ZAHLEN DIE ZECHE

Energieministerin Doris Leuthard wehrte sich vehement gegen den Entscheid. Mehr als 600 Unternehmen hätten sich in den letzten Jahren an die so genannte Durchschnittspreismethode gehalten, einige wenige aber nicht. Wegen diesen wolle der Ständerat nun in den Markt eingreifen, "und dies zu Lasten von Tausenden KMU und Haushalten". Profitieren könnten die Grosskunden.

In der kleinen Kammer stiess Leuthards Appell auf taube Ohren. Sie liess sogar zu, dass die fehlbaren Stromversorger nur jene Kosten zurückerstatten müssen, die sie ihren Kunden in den letzten drei Jahren zu viel verrechnet haben.

Damit bleibt eine wichtige Differenz zwischen den Räten bestehen. Die Nationalratskommission hatte ursprünglich sofortige Hilfsmassnahmen vorgeschlagen: Verbraucher in der Grundversorgung sollten nur noch Strom aus Wasserkraft erhalten - für die Wasserkraftwerke eine faktische Abnahmegarantie.

Dem Nationalrat ging das jedoch zu schnell. Er lagerte die Hilfsmassnahmen in eine separate Vorlage aus und wies die Kommission an, zunächst deren Folgen zu untersuchen. Den Entscheid des Ständerates, die Durchschnittspreismethode aufzuheben, lehnte er ab. Der Ständerat hat sich nun seinerseits gegen die Teilung der Vorlage ausgesprochen.

MONOPOL IM MESSWESEN

In anderen Punkten kommen sich die Räte hingegen näher: So ist er Ständerat einverstanden damit, das Plangenehmigungsverfahren auch für Projekte auf tieferen Netzebenen anzuwenden. Der Bundesrat soll aber Ausnahmen festlegen können. Auch bei den Grundsätzen für die Netzplanung hat der Ständerat teilweise eingelenkt.

Hingegen bleibt er dabei, dass der Verkauf und die Installation von Mess- und Steuersystemen den Netzbetreibern vorbehalten bleibt. Damit will der Ständerat die Aufsicht sicherstellen und Missbrauch verhindern. Das Bundesgericht hat das Messwesen mit einem Entscheid vom Juli teilweise liberalisiert.

Diese "Lücke" wird mit dem Entscheid des Ständerats geschlossen, wie Luginbühl erklärte. Über die Liberalisierung könne zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert werden. Damit war auch Leuthard einverstanden. Vor einer Liberalisierung müssten viele Fragen geklärt werden, zum Beispiel die Pflichten privater Anbieter.

Weiter hält der Ständerat daran fest, dass die Betroffenen intelligenten Steuer- und Regelsystemen nicht vorab zustimmen müssen. Sie sollen aber ein Widerspruchsrecht haben. Auch bei der Anrechenbarkeit von Betriebs- und Kapitalkosten und dem Mehrkostenfaktor für Erdleitungen ist der Ständerat bei seinen ursprünglichen Entscheiden geblieben. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.

(AWP)