So sei entschieden worden, die Voranmeldefrist für Kurzarbeit von 10 auf 3 Tage herunterzusetzen. Dagegen habe man eine Verkürzung der Karenztage nicht diskutiert, weil dies eine Verordnungsänderung durch den Bundesrat erfordere. Zudem gebe es Vereinfachungen bei der Voranmeldungen von Kurzarbeit. Hier würden nur zwingenden Angaben geprüft, sagte die Seco-Direktorin.
jb/rw
(AWP)