In einem Statement gab der Präsident der Eidgenössischen Impfkommission bekannt, sein Kidnapper habe von ihm Geld verlangt und ihn bedroht.

In seiner "persönlichen Mitteilung" gab sich Berger offiziell als Opfer der Entführung zu erkennen. Den Publikationen des Tamedia-Konzerns hatte das Bezirksgericht Zürich die Namensnennung in einer superprovisorischen Verfügung verboten. Die Tamedia-Zeitungen hatten als erste berichtet, dass Berger Opfer einer Entführung geworden war.

Die Tamedia-Publikationen brachten Bergers Entführung auch mit dessen Rolle als Impf-Chef während der Covid-19-Pandemie in Zusammenhang. Wie Berger schreibt, widerspricht "dieses Narrativ meinem persönlichen Erleben während der Entführung". Gleichzeitig seien ihm die "grossen emotionalen und gesellschaftlichen Spannungen bewusst, die Impffragen in den letzten beiden Jahren erhalten haben".

"Gerne" mache er einige Angaben zum Tatablauf, schreibt Berger weiter. Auf Anraten von Polizei und Staatsanwaltschaft lasse er einige Details weg, auch wenn diese "vielleicht interessant sein könnten".

Wirtschaftliche Interessen

Gemäss Bergers Stellungnahme hatte ihn der ihm bis dahin unbekannte 38-jährige Täter eine gute Stunde in seiner Gewalt. "Er hat mich in dieser Zeit mit der Forderung eines substanziellen Geldbetrags konfrontiert." Dazu stiess der Entführer gemäss Berger Drohungen aus, was er mit ihm anstellen werde, sollte der Geldforderung nicht innert einer gesetzten Frist entsprochen werden.

"Es standen also einzig wirtschaftliche Interessen des Täters im Vordergrund", erklärt Berger in seinem Schreiben. Bezüge zur Rolle als Präsident der Impfkommission machte der Täter demnach nicht. Nachdem Berger dem Entführer zugesichert hatte, die Forderungen zu erfüllen, liess dieser ihn laufen.

Danach setzte sich Berger unverzüglich mit der Kantonspolizei in Verbindung. Diese betreute ihn und die "verängstigte Familie" seither. "Der Schutz meiner Familie stand in dieser Phase und selbstverständlich auch jetzt noch für mich an erster Stelle", hält Berger fest.

Bitte um Respekt für die Privatsphäre

Im weiteren teilte Berger mit, er werde sich zu der Entführung mindestens bis zum Abschluss des Strafverfahrens nur noch gegenüber den Strafverfolgungsbehörden äussern. Medien gebe er auch dann keine Auskunft, wenn er ihnen im privaten Rahmen oder bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begegne. Er bitte darum, seine und die Privatsphäre seiner Familie zu respektieren.

Mit der Bitte verbunden sei, dass Medien seinen Namen und sein Bild nur zurückhaltend verwenden, "auch ohne, dass ich dafür die Gerichte bemühen müsste". Die Reaktion der Tamedia-Verantwortlichen auf die superprovisorische Verfügung bestärke ihn in dieser Hoffnung.

Der 38-jährige Täter hatte am Mittwochabend in Wallisellen seine 28-jährige Begleiterin erschossen, bevor ihn die Polizei bei der Verhaftungsaktion tötete. Das ergab eine Untersuchung des Instituts für Rechtmedizin und des Forensischen Instituts. Beim 38-Jährigen handelt es sich um einen Deutschen, seine Begleiterin war Schweizerin. Der Deutsche besass diverse Waffen.

Am Donnerstag verhaftete die Polizei in einem Nachbarkanton Zürichs in dem Zusammenhang einen 34-jährigen Schweizer. Die Ermittlungen laufen weiter. Die Schussabgabe durch die Polizei wird ebenfalls untersucht. Das ist in solchen Fällen üblich.

(AWP)