"In aller Regel wurden die ursprünglich definierten Projektziele erreicht", sagte Botschafter Raymund Furrer, Leiter des Bereichs wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) vor den Medien in Bern. Das SECO und die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) sind die für den Schweizer Erweiterungsbeitrag zuständigen Bundesämter.

Die Schweiz habe ihre Beziehungen zu den neuen Mitgliedstaaten in verschiedener Hinsicht festigen können - insbesondere auch im wirtschaftlichen Bereich. So seien rund zehn Prozent der gesprochenen Beiträge den im Programm involvierten Schweizer Unternehmen, Verbänden und Universitäten für ihre in den Partnerländern erbrachten Leistungen zugutegekommen.

Nach dem Ja des Schweizer Stimmvolks zum Osthilfegesetz im November 2006 hatte das Parlament 2007 einen Rahmenkredit von einer Milliarde Franken zugunsten von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern - der sogenannten EU-10 - bewilligt. Später kamen Kredite in der Höhe von rund 300 Mio CHF für die jüngsten EU-Mitglieder Bulgarien, Rumänien (beide 2007) und Kroatien (2013) hinzu.

210 PROJEKTE

Die Schweiz vereinbarte in den EU-10-Staaten insgesamt 210 Projekte, wobei die Verantwortung für die Umsetzung bei den Partnerländern lag. "In der Regel erstattete die Schweiz nach sorgfältiger Prüfung 85% der Projektkosten zurück", sagte Botschafter Furrer. Die restlichen 15% hätten die Länder selbst finanziert. Nur in zwei Fällen habe die Schweiz die Gelder nicht ausbezahlt.

Die Höhe der Beiträge richtete sich nach der jeweiligen Bevölkerungsgrösse der Staaten und dem Pro-Kopf-Einkommen. Mit fast einer halben Milliarde Franken war Polen der grösste Empfänger. Die Beiträge flossen nicht in den EU-Kohäsionsfonds - die Schweiz entschied über Art und Umfang der geförderten Projekte vielmehr autonom.

Obwohl die zehnjährige Umsetzungsfrist nun am vergangenen Mittwoch ausgelaufen sei, werde es noch einige Monate gehen, bis alle Projekte administrativ abgeschlossen seien, sagte Hugo Bruggmann, Ressortleiter Erweiterungsbeitrag/Kohäsion beim SECO. Für Rumänien und Bulgarien gilt die Frist bis Ende 2019, für Kroatien bis 2024.

NICHT NUR REIBUNGSLOS

Natürlich habe in den vergangenen zehn Jahren nicht alles reibungslos geklappt, räumte Botschafterin Elisabeth von Capeller, DEZA-Vizedirektorin und Leiterin des Direktionsbereichs Ostzusammenarbeit, ein. Aufgrund von Verzögerungen in den Partnerländern habe teilweise die Effizienz gelitten.

Zudem könne man in Zukunft Abläufe verschlanken und die zweistufigen Genehmigungsverfahren optimieren. Dies habe auch eine zwischen 2015 und 2016 durchgeführte externe Evaluation festgestellt.

Die Projekte und der damit verbundene Goodwill habe der Schweiz auf jeden Fall unzählige Türen geöffnet, ist SECO-Ressortleiter Bruggmann überzeugt. Schweizer Unternehmen hätten insbesondere bei der Vergabe von durch EU-Gelder finanzierte Projekte in den EU-10-Staaten vom guten Image der Schweiz profitieren können.

NEUER BEITRAG NOCH OFFEN

Am 1. Juni 2017 wurde die Kohäsionsmilliarde auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Das bisherige Osthilfegesetz wurde per Bundesratsbeschluss fliessend in das neue Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas überführt.

Ob es zu einer weiteren Kohäsionsmilliarde kommt, ist indes noch nicht entschieden. Diskutiert wird insbesondere darüber, ob der Beitrag an ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU geknüpft werden soll. Der Ball liege derzeit beim Bundesrat, hiess es am Montag von Seiten des SECO und der DEZA.

Einen ersten Schritt machte das Parlament in der vergangenen Herbstsession: Mit deutlicher Mehrheit verabschiede es die gesetzliche Grundlage für einen neuen Kohäsionsbeitrag.

mk

(AWP)