Bei den Finanzsanktionen gegen Personen geht die Schweiz etwas weniger weit als die EU, verschärft aber ihre heutige Praxis ebenfalls. So soll die Meldepflicht durch eine strengere, noch zu definierende Massnahme ersetzt werden, wie Botschafter Erwin Bollinger am Donnerstag vor den Medien in Bern bekanntgab.

Juristisch betrachtet setzt der Bundesrat seinen Entscheid über die heute geltende sogenannte Umgehungsverhinderungsverordnung um. Diese nimmt die allermeisten Massnahmen der EU auf. "Das hat mehr oder weniger denselben Effekt, als wenn Sanktionen direkt beschlossen würden", sagte Bollinger.

Im Syrien-Konflikt hatte der Bundesrat die Sanktionen der EU eins zu eins übernommen. Nun setzt der Bundesrat auf das gleiche Konzept wie bei der Krim-Annexion durch Russland im Jahr 2014. Die Schweizer Kommunikation über die Sanktionen werde in Russland wohl "anders aufgefasst", so Bollinger.

Laut Regierungssprecher André Simonazzi geht es dem Bundesrat "letztlich darum, dass die Schweiz nicht für die Umgehung von Sanktionen gegenüber Russland benutzt werden kann".

(AWP)