Die seit dem 7. Juni geltende, vorübergehende Aufhebung der Einfuhrzölle durch die EU betrifft ukrainische Industrieprodukte, Obst und Gemüse sowie andere landwirtschaftliche Erzeugnisse. Damit will die EU die vom Krieg geschwächte ukrainische Wirtschaft stärken.

Die Schweiz ihrerseits hat bereits Dank eines Freihandelsabkommens von 2012 zwischen der Europäische Freihandelsassoziation EFTA mit der Ukraine "sämtliche Zölle auf Industrieprodukten auf null", wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA schreibt. Die EFTA besteht aus den vier Staaten Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island.

Dieses Abkommen biete damit "einen privilegierten Marktzugang für die überwiegende Mehrheit der Produkte, die die Ukraine in die Schweiz exportiert".

Bügeleisen aus der Ukraine

Im Jahre 2021 gehörten etwa Bijouterie und Juwelierwaren, Kleidung, Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus sowie Spinnstofffasern zu den am meisten importierten Industrieprodukte aus der Ukraine.

Auch elektrische Geräte wie Tauchsieder, Elektrowärmegeräte zur Haarpflege oder zum Händetrocknen sowie Bügeleisen werden aus der Ukraine in die Schweiz eingeführt.

Laut Seco prüft die Schweiz derzeit, "ob und gegebenenfalls welche weiteren Erleichterungen für die Ukraine möglich wären".

Zu den meisten, von der Ukraine in die Schweiz exportierten Produkte, auf denen aktuell noch Zölle erhoben werden, gehören unter anderem Sonnenblumenöl, Kaolin (Porzellanerde), Ölkuchen (Pressrückstand, der beim Pressen von Öl entsteht) sowie Sojabohnen und Weizen.

(AWP)