Die Kommission habe grünes Licht gegeben, ohne in ihrem formellen Beschluss zu berücksichtigen, dass der KLM-Mutterkonzern Air France KLM zugleich sieben Milliarden Euro vom französischen Staat für die Schwester-Airline bekommt. Dem Gericht reichte es demnach nicht aus, dass die EU-Behörde in der Verhandlung auf Aussagen der Niederlande verwies, dass die Hilfe für Air France nicht auch KLM zugute komme. Aufgrund einer unzureichenden Begründung der Beihilfeentscheidung erklärte das Gericht auch die Genehmigung von bis zu 1,2 Milliarden Euro Staatshilfe für die portugiesische Fluggesellschaft TAP für nichtig.

Die Airlines müssen aber das Geld, das sie aufgrund des Geschäftseinbruchs in der Corona-Krise brauchten, nicht zurückzahlen. Die Wirkung des Urteils werde bis zum Erlass neuer Beschlüsse der Kommission ausgesetzt.

(AWP)