Die Regierungen dieser vier Kantone einigten sich darauf, auf die bundesrechtlich noch zulässigen Ausnahmemöglichkeiten für die Gastronomiebetriebe zu verzichten. Damit sollen die Regeln koordiniert werden, wie die Kantone am Dienstag mitteilten.

Die Massnahmen berücksichtigten die Entwicklung der Epidemie, insbesondere die Stabilisierung der Fallzahlen auf hohem Niveau sowie die jüngste Mutation des Virus, heisst es in der Mitteilung. Sie gelten bis zum 22. Januar.

Am Montag hatte schon der Kanton Genf angekündigt, dass die Restaurants, Bars, Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen ab Mittwoch um 23.00 Uhr wieder schliessen. Begründet wurde dies damit, dass die Reproduktionszahl wieder auf über 1 geklettert ist. Auch der Kanton Jura hat den Schwellenwert von 1 bereits überschritten und stellt ab dem (heutigen) Dienstag auf das Bundesregime um.

Hotelgäste privilegiert

Der Kanton Wallis schreibt, dass er sich keinen Alleingang erlauben könne, auch wenn die Voraussetzungen für die Beibehaltung bestimmter Lockerungen im Kanton aktuell noch gegeben seien. Nicht betroffen von den Einschränkungen sind Restaurants und Bars in Hotels. Sie dürfen im Wallis ab dem 27. Dezember bis 23 Uhr geöffnet bleiben, in der Silvesternacht sogar bis 1 Uhr.

Solange der Reproduktionswert unter 1 bleibt, dürfen im Wallis zudem auch Geschäfte abends und an Sonntagen geöffnet sein, sofern sie eine kantonale Bewilligung haben. Die Walliser Regierung hat im Übrigen beschlossen, die erteilten Bewilligungen für den Betrieb der Skigebiete aufrechtzuerhalten. Diese werden widerrufen, wenn der Grenzwert von 260 neuen Covid-19-Infektionen während sieben Tagen erreicht wird oder wenn die Spitalkapazitäten nicht mehr gewährleistet sind, wie die Staatskanzlei schreibt.

In den nächsten Wochen wollen die Regierungen der französischsprachigen und zweisprachigen Kantone ihren Austausch fortsetzen, in engem Kontakt mit den Bundesbehörden bleiben und eine Bestandesaufnahme im Hinblick auf den Schulbeginn Anfang Januar vornehmen.

Der Bundesrat hatte angekündigt, am 30. Dezember eine Zwischenbilanz zu ziehen und sich die Möglichkeit vorzubehalten, zusätzliche Massnahmen zu ergreifen, falls sich die Situation weiter verschlechtern sollte.

(AWP)