Wie aus drei am Dienstag veröffentlichten Urteilen des Bundesverwaltungsgericht hervor geht, führt die Zürcher Staatsanwaltschaft gegen die zwei Verwaltungsratsmitglieder eine Untersuchung wegen Betrugs, Geldwäscherei und Emissionshaustätigkeit ohne Bewilligung. Die Publikation der Urteile wurde wegen der Strafuntersuchung hinausgeschoben.

Die Private Equity Invest vermittelte in den Jahren 2008 bis 2016 insbesondere durch Telefonmarketing Effekten der Pioneer Medical Devices mit Sitz in Berlin. Rund 200 Anleger investierten rund 66 Millionen Euro.

Diese Tätigkeit führte die Firma und ihre Eigentümer ohne die dafür notwendige Bewilligung durch. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) startete deshalb ein Verfahren und entschied, die Firma zu liquidieren.

Die Namen der beiden Drahtzieher dürfen von der Finma während fünf Jahren publiziert werden. Auch in diesem Punkt hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Betroffenen abgewiesen.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteile B-2683/2018, B-2713/2018 und B-2714/2018 vom 4.2.2022)

(AWP)