Die Nein-Stimmen kamen von Vertretern der SP und der Grünen sowie aus der Mitte-Fraktion. Der Nationalrat, der zunächst einen schärfe formulierten Gegenvorschlag bevorzugt hatte, hatte bereits am Montag zugestimmt, mit 99 zu 91 Stimmen und bei 6 Enthaltungen. Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmungen.
Knapp drei Jahre lang hatten National- und Ständerat über den indirekten Gegenvorschlag zu der Volksinitiative debattiert, ohne Einigung. Umstritten war, ob für Konzerne in der Schweiz und deren Tochterfirmen zusätzliche Haftungsregeln eingeführt werden sollten.
In den Debatten standen sich die zwei Konzepte der beiden Kammern gegenüber: Jenes des Ständerates, das der Nationalrat nun übernommen hat, enthält keine neuen Haftungsregelungen, aber Berichterstattungspflichten für bestimmte Unternehmen.
Sorgfaltsprüfungspflichten
Geht es um Konfliktmineralien und Kinderarbeit, müssen die Unternehmen zusätzlich Sorgfaltsprüfungspflichten erfüllen. Der Bundesrat hatte die Grundlagen für diesen Gegenvorschlag als Reaktion auf den schärfer formulierten Gegenvorschlag des Nationalrates ins Spiel gebracht.
Denn das unterlegene Konzept des Nationalrats hätte neue Haftungsregeln für Schweizer Unternehmen und deren Töchter gebracht, die im Ausland Menschenrechte verletzen oder die Umwelt schädigen. Es sei denn, sie weisen nach, dass sie ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben oder ein von ihnen kontrolliertes Unternehmen nicht haben beeinflussen können.
Der Nationalrat war der Konzernverantwortungsinitiative weit entgegengekommen. Die Initianten und Initiantinnen hatten denn auch zugesichert, ihr Begehren zurückzuziehen, sollte die Version des Nationalrates die Ratsdebatten überstehen. Dies ist nun nicht der Fall; die Initiative kommt mit indirektem Gegenvorschlag an die Urne.
(AWP)