Wegen der grundsätzlichen Bedeutung liess das OLG in seinem am Donnerstag verkündeten Urteil Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zu. Ein Helaba-Sprecher sagte auf Anfrage: "Wir prüfen nun die schriftliche Urteilsbegründung in Ruhe und werden dann über das weitere Vorgehen entscheiden."

Hintergrund des Rechtsstreits sind Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag eines Unternehmens. Dabei wurden Wertpapiere mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Aktien gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Die Folge: Ein Milliardenschaden für den Staat. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Die Helaba hatte den Angaben zufolge im ersten Halbjahr 2007 bei der deutschen Zweigniederlassung einer inzwischen nicht mehr bestehenden Tochtergesellschaft der Société Générale grössere Mengen an Aktien deutscher Unternehmen geordert. Die Bestellung erfolgte vor, die Lieferung nach dem Termin der Hauptversammlung der jeweiligen Aktiengesellschaft, also über den Dividendenstichtag.

Für diese Geschäfte musste die Landesbank später 22,9 Millionen Euro an das Finanzamt nachzahlen - und will sich dieses Geld von der Depotbank beziehungsweise deren Rechtsnachfolgerin zurückholen. In erster Instanz hatte das Landgericht Frankfurt zugunsten der Helaba entschieden.

Das OLG stellte nun fest, es sei bei solchen Geschäften "wirtschaftlich nicht möglich, dass die Verkäuferseite auf ihre Kosten dem Käufer eine die Nettodividende übersteigende Bruttokompensation" verschaffe. Zudem wies der 1. Zivilsenat die Klage auch insofern ab, als diese unter anderem auf die Verletzung von Aufklärungspflichten gestützt wurde./ben/DP/jha

(AWP)