Das Gesetz geht nun in die Einigungskonferenz. Mitglieder der Energiekommissionen beider Räte werden dort eine Lösung erarbeiten und diese dem Parlament vorlegen. Lehnt ein Rat den Vorschlag ab, ist das ganze Gesetz gescheitert.

Die Mehrheit im Nationalrat wollte sich trotz des drohenden Absturzes nicht erpressen lassen. Mit 102 zu 86 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte der Rat am Mittwoch einen Kompromissvorschlag von linker Seite ab. Durchgesetzt haben sich SVP, FDP und BDP.

KEIN ABNICKERGREMIUM

Die Unterstützung der Wasserkraft gehöre nicht ins Stromnetzgesetz, lautete der Tenor. Der Ständerat habe unter dem Einfluss massiven Lobbyings entschieden. Er wolle ein Bundesgerichtsurteil umstossen, um Partikularinteressen zu schützen. Die Zeche bezahlten die Konsumentinnen und Konsumenten.

"Ich vertrete hier das Volk", sagte Christian Imark (SVP/SO). Im Unterschied zu den Ständeräten sei er nicht gekauft. Der Ständerat wolle Netzbetreiber entlasten, die sich nicht an die geltenden Regeln gehalten hätten. Der Nationalrat müsse hart bleiben. "Sind wir ein Rat oder ein Abnickergremium?", fragte Imark. "Braucht es überhaupt noch einen Nationalrat oder können wir die Volksvertretung abschaffen?"

Christian Wasserfallen (FDP/BE) stellte fest, die Vorlage heisse Stromnetzstrategie, nicht Gebastel bei den Endkunden. Wenn der Rat die Ständeratsversion durchwinke, müssten die Konsumenten und die KMU erheblich mehr bezahlen. Die Branche sei aber nicht notleidend, es handle sich um eine Schlaumeierei. Daran änderten auch Kompromissvorschläge nichts. "Eine Bastelei wird nicht besser, wenn man sie verschlimmbastelt", befand Wasserfallen.

ZU WICHTIG ZUM SCHEITERN

Für einen Kompromiss machten sich SP, Grüne, Grünliberale und die CVP stark. Auch sie kritisierten das Vorgehen des Ständerates. Dieses sei nicht akzeptabel, sagte Roger Nordmann (SP/VD). Aber die Stromnetzvorlage sei wichtig und dürfe nicht scheitern. Finde man keinen Kompromiss, sei sie gefährdet.

Das hoben auch Bastien Girod (Grüne/ZH) und Martin Bäumle (GLP/ZH) hervor. Sie kritisierten ausserdem die FDP. Deren Vertreter im Ständerat seien verantwortlich für das Problem. Nun müssten die anderen Parteien vermitteln.

Stefan Müller-Altermatt (CVP/SO) stellte fest, auch der Kompromissvorschlag sei nicht die liberalste Lösung. In der Einigungskonferenz könnte sie aber eventuell noch verbessert werden. Benoît Genecand (FDP/GE) sagte dagegen, niemand wisse, was die Konsequenzen des Kompromisses wären. Dieser sei erst am Vortag in die Kommission eingebracht worden, als deren Mitglieder noch nicht ganz wach gewesen seien.

STÄNDERAT HARTNÄCKIG

Der Ständerat hatte die Klausel zur Unterstützung der Wasserkraft schon zu Beginn der Beratungen eingebaut. In der letzten Runde passte er diese an. Demnach sollen die Stromunternehmen weiterhin grundsätzlich verpflichtet sein, Preisvorteile anteilsmässig an die festen Endverbraucher weiterzugeben.

Zur sogenannten Durchschnittspreismethode soll es aber Ausnahmen geben: Die Unternehmen sollen Preisvorteile nicht an die festen Endverbraucher weitergeben müssen, wenn sie diese mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefern. Voraussetzung ist, dass es sich um Strom aus eigenen oder verbundenen Kraftwerken im Inland handelt, die keine Unterstützung erhalten. Ferner soll die Rückwirkung auf fünf Jahre begrenzt werden.

Mit dem Kompromissvorschlag, der im Nationalrat zur Diskussion stand, wäre die Rückwirkung ganz weggefallen. Die Formulierung sollte ausserdem sicherstellen, dass das Recht, die Durchschnittspreismethode nicht anzuwenden, nur für Strom aus inländischen Werken gilt.

Laut Energieministerin Doris Leuthard wäre mit diesem Vorschlag allerdings mehr Strom der Durchschnittspreismethode entzogen worden. Wenn schon, sei die ständerätliche Formulierung besser, befand Leuthard. Der Bundesrat möchte eigentlich gar keine Klausel, denn die Zeche - mehr als 30 Mio CHF im Jahr - würden die Haushalte und KMU zahlen. Nun gelte es aber, eine Einigung zu finden.

(AWP)