Die Verordnung soll die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht verabschiedeten finalen Basel-III-Standards ins Schweizer Recht überführen. Demnach müssen Banken beispielsweise riskante Geschäfte mit mehr Eigenmitteln unterlegen als solche mit schwächerem Risiko.

Die vorgeschlagene Umsetzung des Basel-III-Standards sei zu komplex und verursache hohe Implementierungskosten, kritisiert der Verband Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB) in seiner Stellungnahme. Aus den Anpassungen ergäben sich negative Folgen für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer.

Es brauche etwa eine wirkungsvolle Differenzierung bei den Anforderungen entlang der Risikoexposition der unterschiedlichen Institutskategorien, fordert der VSKB. Immerhin gäbe es im Verordnungsentwurf gewisse Erleichterungen für kleine und mittelgrosse Banken.

Zudem werde ein unerwünschter "Swiss Finish" geschaffen, monieren die Kantonalbanken. Während die neuen Standards in der Schweiz ab Juli 2024 gelten, warteten wichtige Finanzplätze wie Grossbritannien oder die USA noch zu und die EU habe dazu frühestens ab 2025 eine Implementierung geplant.

Auch Economiesuisse wehrt sich gegen eine im Vergleich zu anderen Finanzplätzen "überschiessende" Regulierung. Dies müsse zwingend verhindert werden, schreibt der Verband. Schliesslich gelte es auch, die dynamische Selbstregulierung des Bankensektors zu erhalten.

mk/cf

(AWP)