Der HEV fordert ein einmaliges Wahlrecht für Hauseigentümer, den Eigengebrauch einer Liegenschaft nicht der Einkommenssteuer zu unterstellen. Heute muss der so genannte Eigenmietwert versteuert werden. Im Gegenzug können die privaten Schuldzinsen abgezogen werden. Dies wäre nach Abschaffung des Eigenmietwerts nur noch bis zur Höhe der steuerbaren Vermögenserträge möglich.
Das Anliegen der Petition deckt sich mit einer Motion von HEV-Präsident Hans Egloff (SVP/ZH). Der Nationalrat hat dieser bereits zugestimmt, nun ist der Ständerat am Zug. Im September 2012 hatten Volk und Stände die Initiative "Sicheres Wohnen im Alter" abgelehnt. Es war bereits die dritte erfolglose Vorlage, die die Besteuerung des Eigenmietwerts zur Diskussion stellte.
cf/
(AWP)