Die öffentliche Hand soll sich gemäss des neuen Verfassungsartikels einerseits für die Verminderung der Treibhausgase und die Begrenzung der Klimaveränderung einsetzen. Andererseits soll sie Anpassungen an den Klimawandel an die Hand nehmen.

Massnahmen sollen sowohl umwelt- und sozialverträglich als auch wirtschaftskompatibel sein. Der Klimaartikel schreibt zudem explizit finanzielle Anreize vor, um die Klimaziele zu erreichen.

Der Verfassungsartikel sei die Grundlage, damit Gemeinden und Kanton "eine noch aktivere Klimapolitik" betreiben können, warb Regierungsrat Kaspar Becker (Mitte) für die Vorlage der Regierung und des Parlaments.

Es gehe nur um eine Frage, betonte die Sprecherin des Landrates."Erachten wir den Klimaschutz als genug wichtig, um ihn in die Kantonsverfassung aufzunehmen?" Der Klimaartikel sei ein erster Schritt zu einer sicheren, nachhaltigen und zukunftsfähigen Politik.

SVP sieht Versorgungssicherheit bedroht

Gegen den neuen Verfassungsartikel stellte sich nur die SVP. Wenn sich der kleine Kanton Glarus eigene Klimaziele setze, würden die Gletscher nicht weniger schmelzen, sagte die SVP-Sprecherin. Der Artikel stelle zudem die Versorgungssicherheit mit Energie und Nahrungsmitteln in Frage.

Das Anliegen sei nicht umsetzbar, meinte ein Parteikollege. Die notwendigen Technologien seien gar nicht vorhanden.

Die Stimmberechtigten folgten schliesslich dem Antrag von Regierung und Parlament. Der Entscheid für die Aufnahme des Klimaschutzes in die Kantonsverfassung fiel auf dem Zaunplatz in Glarus überaus deutlich aus.

(AWP)