Wer das russische Gold in die Schweiz eingeführt hat, ist nicht bekannt. Denn aus rechtlichen Gründen dürfen keine Angaben zu den Importeuren des Goldes gemacht werden, wie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in einer Mitteilung vom Freitag schrieb. Das BAZG überprüfe jedoch die betroffenen Einfuhren. Verschiedene Medien hatten in den vergangenen Tagen über das Thema berichtet.
Der Import von Gold aus Russland in die Schweiz ist gemäss der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit dem russischen Überfall auf die Ukraine am 24. Februar nicht verboten. Verboten hingegen ist der Export von Gold nach Russland laut geltender Sanktionsverordnung.
Auch dürfen sämtliche ab dem 7. März 2022 von russischen Raffinerien hergestellten Barren in der Schweiz nicht mehr gehandelt werden. Für Barren, die zuvor von russischen Raffinerien hergestellt wurden, gilt das nicht. Auch für Gold in anderer Form wie etwa Schmuck oder Goldmünzen bestehen grundsätzlich keine Handelsrestriktionen, wie das BAZG weiter mitteilte.
Die fünf Schweizer Goldraffinerien im Tessin und der Westschweiz verarbeiten je nach Schätzung - zum Beispiel des WWF - bis zu 70 Prozent des weltweit geschürften Goldes. Sie gehören zudem zu den grössten Goldraffinerien der Welt. Und die Schweiz ist im internationalen Goldhandel eine wichtige Drehscheibe.
(AWP)