Mit der Rechtfertigung reagierte Roth auf einen kurz zuvor bekanntgewordenen Beschwerdebrief der EU-Kommission. In ihm heisst es: "Wir glauben, dass das nachvollziehbare Ziel Deutschlands - der Schutz der öffentlichen Gesundheit in einer Pandemie - durch weniger restriktive Massnahmen erreicht werden könnte." Mehrere Vorgaben seien unverhältnismässig oder unbegründet.

Die EU-Kommission erwartet nun innerhalb von zehn Werktagen eine Antwort auf den Brief. Theoretisch könnte sie ein Rechtsverfahren gegen Deutschland einleiten, dies gilt wegen der andauernden Pandemie aber als unwahrscheinlich.

Das an die Bundesländer Bayern und Sachsen grenzende Tschechien, das an Bayern grenzende österreichische Bundesland Tirol sowie die Slowakei gelten in Deutschland seit dem 14. Februar als Gebiete mit besonders gefährlichen Virusmutationen. Die Einreise von dort ist somit bis auf wenige Ausnahmen verboten.

Roth betonte, dass die Entscheidung dazu der Bundesregierung sehr schwer gefallen sei. "Aber wir stehen in der Verpflichtung, gegenüber einer Virusmutation so aufzutreten, dass der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität geniesst", sagte er.

Das Schengener Übereinkommen soll eigentlich gewährleisten, dass die gemeinsamen Binnengrenzen von Mitgliedsstaaten an jeder Stelle ohne Personenkontrolle überschritten werden können. In besonderen Gefahrenlagen sind allerdings Ausnahmen möglich./aha/DP/zb

(AWP)