62 Prozent der von der Stiftung Auffangeinrichtung BVG verwalteten 1,4 Millionen Freizügigkeitskonten waren Ende 2022 kontaktlos. Auf diesen Konten liegen 5,6 Milliarden Franken, 34 Prozent der Vermögen von insgesamt verwalteten 16,2 Milliarden Franken.
Nicht vergessen
Kontaktlos bedeute aber nicht vergessen, stellt Séverine Jagmetti, Sprecherin der Stiftung Auffangeinrichtung, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA klar. Meist fänden Gelder und Besitzerinnen und Besitzer irgendwann wieder zusammen.
Denn Sozialversicherungsnummer, Name und Geburtsdatum der Eigentümer seien der Stiftung grundsätzlich bekannt. Nur die Adresse fehle oder sei nicht mehr aktuell. Das bedeute aber nicht, dass die Eigentümer von ihrem Sparkapital nichts wüssten.
Kontaktlos kann Kapital werden, wenn Angestellte eine Stelle aufgeben und nicht sofort wieder eine neue antreten. Dann wird ihr Sparkapital der zweiten Säule auf ein Freizügigkeitskonto bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG überwiesen, frühestens ein halbes Jahr nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
Bei diesem Übertrag würden der Stiftung oft schon nicht mehr aktuelle Adressen gemeldet, führte Jagmetti aus. Oder Besitzer von Freizügigkeitskonten meldeten der Stiftung einen Umzug nicht. Doch spätestens wenn die Eigentümer der Freizügigkeitskonten ihre erste AHV-Rente erhielten, werde ihre aktuelle Adresse bekannt.
Gründe für Zunahme unbekannt
Vor rund sieben Jahren hatte die Stiftung Auffangeinrichtung BVG noch von so "vergessenen" 3,2 Milliarden Franken berichtet. Inzwischen sind es 2,4 Milliarden Franken mehr. Wie die Freizügigkeitsguthaben an sich seien auch die kontaktlosen Guthaben gewachsen, sagte Jagmetti nun. Das Verhältnis bei der Zunahme sei stabil.
Über die Gründe, weshalb es immer mehr kontaktlose Konten gibt, lasse sich nur mutmassen, sagte die Sprecherin. Die Stiftung verfüge über keine Daten dazu. Mögliche Ursachen seien das nach wie vor junge Alter der beruflichen Vorsorge, die Mobilität und auch kleine oder nur während kurzer Zeit ausgeübte Jobs.
Kontaktlos sind nach Jagmettis Angaben zudem vorwiegend kleine Summen. Auf rund drei von vier dieser Konten liegt ein Kapital von unter 5000 Franken.
Die Stiftung verwaltet kontaktlose Guthaben bis höchstens zehn Jahre nach dem Erreichen des AHV-Alters der Eigentümer. Wird das Geld bis dahin nicht abgeholt, muss es dem Sicherheitsfonds BVG überwiesen werden. Die Besitzerinnen und Besitzer können aber bis zu ihrem hundertsten Geburtstag ihren Anspruch geltend machen. "Und vermutlich auch darüber hinaus", sagt Jagmetti.
Nachforschungen möglich
Bei der dem Sicherheitsfonds BVG angegliederten Zentralstelle Zweite Säule können Interessierte im Übrigen jederzeit selbst nachforschen, ob es unter ihrem Namen oder auch zugunsten von anderen Personen "vergessene" Guthaben der zweiten Säule gibt. Auch nach Todesfällen können Anfragen gemacht werden.
Die Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in die berufliche Vorsorge sind seit 1985 obligatorisch, aktuell für Jahreseinkommen ab 22'050 Franken für ab 25-Jährige. Vorher gab es eine freiwillige berufliche Vorsorge, von der nach Angaben des Sicherheitsfonds verschiedene Arbeitgeber Gebrauch machten.
(AWP)