Damit soll die Ausbreitung der neu entdeckten und nach ersten Erkenntnissen deutlich ansteckenderen Variante des Coronavirus in Grossbritannien und Südafrika möglichst verhindert werden. Laut der Mitteilung des Bundesrates wurde in der Schweiz bisher keine solche Mutation nachgewiesen. Wie weit es ausserhalb von Grossbritannien und Südafrika schon verbreitet sei, sei unklar.

Per Sonntag um Mitternacht hatte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Flugverkehrsverbindungen zwischen der Schweiz und diesen zwei Ländern eingestellt. Für Personen, die in Grossbritannien oder Südafrika wohnen und sich derzeit in der Schweiz befinden, wird eine Ausnahmeregelung des Flugverbots für die Heimreise geprüft.

Dasselbe gilt für Personen, die in der Schweiz wohnen und sich jetzt entweder in Grossbritannien oder Südafrika befinden. Dabei sei jedoch zwingend sicherzustellen, dass bei diesen Rückreisen Ansteckungen verhindert werden.

Weiter hat der Bundesrat entschieden, Personen mit Wohnsitz in Grossbritannien das Freizügigkeitsprivileg bis zum 31. Dezember 2020 zu entziehen. Damit gilt für Personen aus Grossbritannien ein grundsätzliches Einreiseverbot in die Schweiz. Ab dem 1. Januar 2021 entfällt das Freizügigkeitsprivileg für britische Bürgerinnen und Bürger ohnehin.

(AWP)