Nachdem das Parlament eine entsprechende Revision des Aktienrechts im Juni verabschiedet hat, sollen nun Details dazu geregelt werden. An der Sitzung vom Mittwoch hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu Ausführungsbestimmungen im Rahmen der Aktienrechtsrevision gestartet. Sie soll bis am 24. Mai laufen, schreibt das Bundesamt für Justiz in einer Mitteilung.
Konkret geht es bei den Kapitalvorschriften um das neu eingeführte Kapitalband. Dabei werde der Verwaltungsrat einer Firma dazu ermächtigt, das Kapital innerhalb einer im Voraus festgesetzten Bandbreite während einer Dauer von maximal fünf Jahren beliebig zu erhöhen oder herabzusetzen.
Die dazu notwendigen technischen Ausführungen integriere der Bund in die Revision der Handelsregisterverordnung, heisst es weiter. Zudem sei der Bundesrat dazu beauftragt worden, einen Katalog für zulässige Fremdwährungen für das Kapital auszuarbeiten. Und auch weitere technische Anpassungen bezüglich Gründung und Kapitalveränderung müssten in der Verordnung geregelt werden.
Vergangenen Sommer wurde die Modernisierung des Schweizer Aktienrechts vom Parlament abgesegnet. Anpassungen wurden unter anderem bezüglich Geschlechterrichtwerten für Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte von börsenkotierten Unternehmen vorgenommen.
Laut Gesetz sollen neu beide Geschlechter in Verwaltungsräten zu mindestens 30 Prozent vertreten sein, in Geschäftsleitungen zu mindestens 20 Prozent. Wird die Quote nicht erreicht, müssen die Gründe dargelegt werden. Sanktionen sind nicht vorgesehen.
Weiter sollen neue Bestimmungen zur Vergütungspolitik verhindern, dass das Verbot von goldenen Fallschirmen mit anderen Vergütungen umgangen werden kann - etwa solchen für ein geschäftsmässig nicht begründetes Konkurrenzverbot. Generell sollen Entschädigungen aufgrund von Konkurrenzverboten in der Höhe begrenzt werden.
(AWP)