Die Senkung des Umwandlungssatzes ist stets ein Reizthema in der beruflichen Vorsorge. Doch wie weit die Renten sinken, entscheidet nicht der Gesetzgeber, sondern die einzelnen Vorsorgeeinrichtungen.
15.05.2021 23:59
Von Claude Chatelain
Die Kolumne "Gopfried Stutz" erschien zuerst im
Der Umwandlungssatz ist kaum der wichtigste, wohl aber der bekannteste Begriff in der beruflichen Vorsorge. Da ein erneuter Revisionsversuch der 2. Säule ansteht, wollen wir ein paar Gedanken über diese Prozentzahl verlieren.
Beginnen wir mit einer Fangfrage: Welche Kasse ist besser, die mit einem Umwandlungssatz von 5,5 Prozent oder jene mit 4,9 Prozent? Die Antwort lautet: Ich weiss es nicht. Ich kriege ja die Rente nicht in Prozent ausbezahlt, sondern in Franken.