Die Geschäftsführerin des Verbands Avenir 50 plus, Heidi Joos, will demnächst zusammen mit dem Schweizerischen Seniorenverband ein entsprechendes Volksbegehren lancieren, wie die "NZZ am Sonntag" berichtet.

Im Wesentlichen gehe es bei der geplanten Verfassungsbestimmung darum, dass Arbeitnehmer ein Unternehmen einklagen könnten, wenn ihnen verdachtsweise aus altersbezogenen Gründen gekündigt wurde oder sie bei der Stellenbewerbung nicht berücksichtigt wurden. Ähnlich funktioniert das heute bei der Gleichstellung für Mann und Frau.

Über 50-Jährige gelten auf dem Arbeitsmarkt als teuer. Manche Firmen schreiben Stelleninserate mit Altersbeschränkung aus oder sortieren Online-Bewerber mit einem Altersfilter aus. "Die altersbezogene Diskriminierung muss einklagbar sein, damit sich die Denkhaltung bei den Unternehmen verändert", sagte Joos der Zeitung. Die Gewerkschaften unterstützen die Idee der Initiative dem Bericht zufolge.

(AWP/cash)