Übernachten mit Airbnb wird auch in der Schweiz immer beliebter: Im letzten Jahr haben Schweizer Vermieter via das Online-Portal über 200'000 Gäste beherbergt. Das ist eine Verdoppelung innerhalb eines Jahres. Ebenso verdoppelt hat sich die Anzahl Airbnb-Mietobjekte: Gegen 16'000 Schweizer Angebote findet man derzeit auf der "Wohungsteilet"-Plattform.
Wären sämtliche Angebote ausgebucht, dann könnten die auf Airbnb ausgeschriebenen Schweizer Wohnungseinheiten 55'000 Gäste beherbergen. Zum Vergleich: Die Hotel- und Kurbetriebe der Schweiz stellten im letzten Jahr etwa 240'000 Betten zur Verfügung. "Die Kapazität der Airbnb-Objekte entspricht damit 23 Prozent der gesamten Schweizer Hotelleriekapazitäten", schreibt Wüest & Partner in einer Studie in der Frühlingsausgabe "Immo-Monitoring".
Laut dem Immobilienberatungsunternehmen "ist es durchaus wahrscheinlich", dass die Airbnb-Nutzerzahl in der Schweiz sowohl auf Mieter- wie auch auf Vermieterseite weiter steigen wird. Erstens sei die Airbnb-Inseratedichte hierzulande im europäischen Vergleich noch verhältnismässig tief. Zweitens weisen die Schweizer Angebote eine hohe Nutzungsquote aus, was "weitere Personen dazu animieren könnte, Airbnb zu nutzen", so Wüest & Partner.
Airbnb hat nach eigenen Angaben über 2 Millionen Inserate in 190 Ländern zum Angebot. Das Unternehmen wurde im Jahr 2008 in San Francisco gegründet und hiess ursprünglich Airbedandbreakfast (Luftmatratze und Frühstück). Die Umsätze von Airbnb, das in diesem Jahr profitabel werden will, sollen bis 2020 auf 10 Milliarden Dollar, der Vorsteuergewinn auf 3 Milliarden Dollar anschwellen. Geld verdient Airbnb mit Buchungsgebühren: 3 Prozent kommen von Inserenten, bis 12 Prozent von den Gästen.
Stark verbreitet in den Städten
Von den fast 16'000 Angeboten in der Schweiz entfallen gegen 10'000 auf eine gesamte mietbare Unterkunft. In 5400 Fällen sind Privatzimmer buchbar, nur selten sind Gemeinschaftszimmer (200) im Angebot. Stark genutzt wird Airbnb insbesondere in Zürich, Basel, Lausanne und Bern, aber auch Luzern und Lugano kommen auf hohe Nutzerzahlen.
Während in den Städten überwiegend Privatzimmer gebucht werden, werden in den touristischen Alpendestinationen in neun von zehn Fällen ganze Wohneinheiten ausgeschrieben. Besonders rege genutzt wird Airbnb hier in Verbier, Zermatt, Nendaz und Davos. Die Airbnb-Preise in den Tourismusgemeinden sind die höchsten in der Schweiz.
Die Entwicklung von Airbnb wird von der Schweizer Hotellerie mit Argusaugen beobachtet. Und es regt sich seit längerem Unmut: Die Airbnb-Anbieter seien "Trittbrettfahrer. Sie profitieren vom gesamten touristischen Angebot, zahlen keine Kurtaxen und haben nicht dieselben Auflagen wie wir Hotelbetreiber", schreibt etwa Donat Wick vom Hotel Vadian in St. Gallen in einem Leserbrief in der "Südostschweiz". Die privaten Anbieter von Airbnb sind heute nur im Kanton Bern dazu verpflichtet, die Kurtaxen zu bezahlen.
Auch für die Politik ein Thema
Das Thema Airbnb beschäftigt mittlerweile auch die Politik: Im März lehnte der Ständerat eine obskur abgefasste Standesinitiative des Kantons Wallis ab, welche die nationale Politik hätte verpflichten sollen, dass Hotels und Airbnb-Vermieter ähnliche Wettbewerbsvoraussetzungen haben. Die Wirtschaftskommission will nun den Bundesrat mit einem Postulat beauftragen. Dieser soll eruieren, inwiefern Hotels und Ferienwohnungsbesitzer gegenüber Airbnb benachteiligt sind.
Die steuerlichen und haftungstechnischen Fragen sind wegen des Vormarsches von Airbnb in der Tat "herausfordernd", wie das Beratungsunternehmens Wüest & Partner in der Studie schreibt. Insbesondere stellen sich auch mietrechtliche Fragen. So ist das Einverständnis des Vermieters zwingend, wenn jemand seine Wohnung auf Airbnb zur Untermiete ausschreibt. Grundsätzlich sind Untermieten erlaubt, sofern sich keine Überbelegungen und Profite für den Wohnungsmieter ergeben.
Wincasa zum Beispiel bewilligt "in der Regel" solche Anfragen von Untervermietungen nicht, wie "20Minuten" kürzlich schrieb. Der Immobiliendienstleister überprüft auch die Airbnb-Plattform regelmässig und verschickt bei tatsächlich unbewilligten Untervermietungen eine Kündigungsandrohung.