Er hat am Mittwoch die Botschaft zur Einführung des AIA mit 19 weiteren Partnerstaaten verabschiedet. Es handelt sich um Albanien, Aserbaidschan, Brunei, Dominica, Ghana, Kasachstan, Libanon, Macao, die Malediven, Nigeria, Niue, Pakistan, Peru, Samoa, Sint Maarten, Trinidad und Tobago, die Türkei, Vanuatu und Oman.
Falls das Parlament zustimmt, soll der AIA mit diesen Ländern 2020 eingeführt werden. Ein erster Datenaustausch ist für 2021 geplant. Zuvor will der Bundesrat noch einmal prüfen, ob die Voraussetzungen des AIA-Standards erfüllt werden. Der vom Parlament verabschiedete Prüfmechanismus soll auch auf die neuen AIA-Partnerstaaten angewendet werden.
33 Partnerstaaten geprüft
Einen entsprechenden Prüfbericht zu 33 Partnerstaaten, mit welchen im Herbst 2019 erstmals Daten ausgetauscht werden sollen, hat der Bundesrat ebenfalls am Mittwoch genehmigt. Acht davon haben den Aktionsplan zur Vertraulichkeit und Datensicherheit noch nicht umgesetzt. Sie müssen der Schweiz Informationen liefern, bekommen vorläufig aber keine aus der Schweiz.
Die geforderten Kriterien erfüllen aber alle geprüften Partnerstaaten. Zu diesen gehören auch Russland und China. Der Bundesrat weist im Bericht darauf hin, dass Grossbritannien Russland aus der Liste der AIA-Partnerstaaten gestrichen hat. Das Finanzdepartement habe aber keine konkreten Informationen zu diesem Entscheid zu Tage fördern können, schreibt der Bundesrat.
Seiner Ansicht nach liegt daher kein Grund vor, um den Datenaustausch zwischen der Schweiz und Russland zu stoppen. Das Verhältnis zwischen Grossbritannien und Russland ist seit dem Anschlag auf den ehemaligen Agenten Sergei Skripal angespannt.
Offene Fragen
Die Menschenrechtssituation in einem Partnerstaat wird nicht beurteilt. Hingegen prüfte der Bundesrat, ob betroffene Personen im Zusammenhang mit den ausgetauschten Informationen schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind.
Gemäss dem Bericht hat das EDA darauf hingewiesen, dass Staaten wie China, Russland und Saudi-Arabien vermehrt neue Technologien einsetzten und auf "big data" zugriffen. Die Übermittlung von grossen Mengen sensibler Personendaten werfe daher berechtigte Fragen auf.
Der Bericht wird nun den parlamentarischen Kommissionen zur Konsultation vorgelegt. Danach wird der Bundesrat beschliessen, ob mit einem Partnerstaat allenfalls keine Daten ausgetauscht werden sollen.
(AWP)