Die Zustimmung kommt nicht überraschend: Die letzten Umfragen von SRG und Tamedia waren von einem Ja zwischen 64 und 69 Prozent ausgegangen. Alle Parteien ausser der SVP sowie die Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften hatten sich für das Gesetz ausgesprochen.
Der Urnengang zum Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie war nötig geworden, nachdem der Verein "Freunde der Verfassung" im Januar das Referendum eingereicht hatte. Er argumentierte, dass notrechtliche Kompetenzen des Bundesrates während der Pandemie nicht nachträglich legitimiert werden dürften.
Zudem verleihe das Gesetz dem Bundesrat zu viel Macht. Die Gegner bezeichnen das Gesetz auch sonst als unnötig. Der grösste Teil befasse sich mit Finanzierungsleistungen, die der Bundesrat mit Bundesbeschlüssen regeln könnte.
Notrecht in Gesetz überführt
Um die Folgen der Corona-Krise zu mildern, hatte die Landesregierung ab März 2020 eine Reihe von Massnahmen beschlossen. Diese dienten dem Schutz der Bevölkerung sowie der finanziellen Unterstützung von Personen und Unternehmen, die besonders unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie leiden wie Unternehmen, Selbstständige, Künstler und Sportler.
Da das Epidemiengesetz nicht für alle der getroffenen Massnahmen eine gesetzliche Grundlage bietet, musste der Bundesrat auf Notrecht zurückgreifen. Solches Notrecht ist jedoch auf sechs Monate befristet. Um die Massnahmen weiterführen zu können, erarbeiteten Bundesrat und Parlament das Covid-19-Gesetz.
Dieses verabschiedete das Parlament am 25. September im dringlichen Verfahren und setzte es sofort in Kraft. Es läuft Ende dieses Jahres aus. Seither wurde die Vorlage bereits zwei Mal an die aktuellen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst.
Breite Unterstützung
Auch wenn die Details des Gesetzes teils heftig diskutiert wurden, war der grundsätzliche Rechtsrahmen für Corona-Massnahmen im Parlament weitgehend unumstritten. Eine grosse Mehrheit ist der Meinung, dass eine aussergewöhnliche Situation aussergewöhnliche Massnahmen rechtfertige.
Essenziell sei insbesondere die finanziellen Hilfen für die Leidtragenden der Pandemie durch Kurzarbeits- und Erwerbsausfallsentschädigungen, Härtefallhilfen sowie die Unterstützung von Kultur und Sport in der Höhe von mehreren Milliarden Franken. Mehr als hunderttausend Unternehmen und über eine Million Menschen waren und sind auf die Hilfe angewiesen.
Wäre das Covid-19-Gesetz abgelehnt worden, wären dessen Bestimmungen laut dem Bundesrat ab Ende September hinfällig geworden. Es wäre zwar möglich gewesen, die Bestimmungen in eines oder mehrere nicht dringliche Gesetze zu überführen.
Aber bis es so weit gewesen wäre, hätte der Bundesrat in dringlichen Situationen gestützt auf das Epidemiengesetz wohl wieder auf Notverordnungen zurückgreifen müssen. Und auch das wollte die überwiegende Mehrheit der Parteien, Verbände und Organisationen verhindern.
(AWP)