Es habe sich gezeigt, dass derzeit eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sei, hiess es am Montag in einer Mitteilung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Parmelin hatte die Mediation zwischen den Sozialpartnern unter der Führung des externen Mediators Franz Steinegger 2019 eingesetzt.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hatte schon 2003 eine Beschwerde vor einem Kontrollorgan der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zum unzureichenden Schutz von Gewerkschaftern eingereicht. Sie sollte die Frage klären, wie Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter besser vor missbräuchlichen Kündigungen geschützt werden können.

Die Sozialpartner könnten den Prozess zur Lösungsfindung jederzeit wieder aufnehmen, hiess es vom WBF. Der Departementsvorsteher stehe den Sozialpartnern diesbezüglich zur Verfügung und hoffe weiterhin, dass mit den vorliegenden Lösungsansätzen zu einem späteren Zeitpunkt eine Einigung gefunden werden könne.

Von Arbeitgeberseite hiess es, der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstütze den vom Bundesrat gefällten Entscheid. Der SAV teile auch die Einschätzung des Bundesrates, wonach die Sozialpartner noch nicht vor einem raschen Abschluss der Mediationsgespräche stehen. Die Gespräche seien zudem nur sistiert und nicht abgebrochen.

SGB: Sistierung «inakzeptabel»

Der SGB bezeichnete die Sistierung der Vermittlung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern als «inakzeptabel». Er forderte «die unverzügliche Wiederaufnahme der Mediation». Das Schweizer Kündigungsrecht entspreche nicht den völkerrechtlichen Standards.

Ein Fall von kündigungsbedingter Benachteiligung von Gewerkschaftsmitgliedern sei sogar beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hängig.

Ursprünglich habe die Mediation Ende Januar 2024 regulär abgeschlossen werden sollen. Kurz vor Abschluss hätten sich jedoch die Arbeitgeber aus der Mediation zurückgezogen, so der SGB.

Der Gewerkschaftsbund habe wiederholt Lösungsvorschläge im Arbeitsrecht vorgelegt, zuletzt bezüglich der Arbeitszeitregelungen in Dienstleistungssektoren wie Treuhand, Steuerberatung und Informations- und Kommunikationstechnologien. Umso inakzeptabler sei es, dass die Arbeitgeber die Gespräche verweigerten.

Die Gewerkschaft Unia kündigte vor den Medien in Bern eine Volksinitiative zum Kündigungsschutz an. Schuld am Scheitern der Mediation seien die «unverantwortliche Haltung des Arbeitgeberverbands und die Mutlosigkeit des Bundesrats», sagte Unia-Präsidentin Vania Alleva.

Sie sprach von einer «Bankrotterklärung angesichts der Verweigerungshaltung der Arbeitgeber». Jetzt brauche es den Druck der Bevölkerung.

Unfaire Kündigungen

Die aktuelle Situation sei nicht nur für Personalvertreter und -vertreterinnen untragbar, sondern berge auch besondere Risiken für Arbeitnehmende in verletzlichen Situationen, so die Unia. Personen, die krankheitsbedingt ausfallen oder in Mutterschaftsphasen sind, sowie ältere Arbeitnehmende sind demnach überproportional von unfairen und missbräuchlichen Kündigungen betroffen.

Ebenso werden Whistleblower und gewerkschaftlich aktive Arbeitnehmende laut Unia in ihrem Engagement unzureichend geschützt, sodass sie ein erhöhtes Risiko tragen, selbst Opfer von Kündigungen zu werden.

Die Unia erinnerte daran, dass die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) die Schweiz im Jahr 2019 auf die Schwarze Liste mit den 40 bedenklichsten Fällen von Verletzungen der ILO-Konventionen gesetzt habe.

Da bei Bundesrat und Arbeitgebern offenbar kein Wille vorhanden sei, die Einhaltung der internationalen Standards sicherzustellen, bereite die Unia gemeinsam mit dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund eine Volksinitiative vor, um die Arbeitnehmendenrechte in diesem Bereich zu garantieren, erklärte die Unia.

(AWP)