Noch am 6. März hatte die grosse Kammer recht knapp für ein solches Ziel gestimmt. Der Nationalrat schrieb damals ins Gesetz, dieses bezwecke auch die Erhöhung des Anteils der Gütertransporte auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen an sämtlichen Gütertransporten.
Der Ständerat strich ein paar Tage später diesen Zusatz wieder. Es hiess, diese Änderung habe es «in sich», sei «einschneidend». Bundesrat Albert Rösti sagte damals, bezüglich alpenquerenden Güterverkehr gebe es einen Verlagerungs-Verfassungsauftrag. Das sei aber nicht der Fall beim Einzelwagenladungsverkehr, um dessen Förderung es bei der Totalrevision gehe.
Am Montag setzte sich nun auch im Nationalrat eine Mitte-Rechts-Mehrheit durch, welche diesen Zusatz wieder aus dem Gesetzesentwurf strich. Die Vorlage ist damit bereinigt und bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Frühjahrssession.
Mit automatischen Kupplungen Effizienz steigern
Mit der Vorlage wollen Bundesrat und Parlament der Güterbahnbranche in einer Übergangsphase stärker Hilfe bieten und neue Instrumente zur Erhöhung der Effizienz fördern. Im Zentrum steht ein einmaliger Kredit von 180 Millionen Franken für die Einführung der digitalen automatischen Kupplung im Schienengüterverkehr.
Mit dieser automatischen Kupplung der Güterwagen sollen die Güterbahnen die Kosten künftig stark senken können, was laut Bundesrat auch dem Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) zugute kommt. Er soll dank dieser europaweit geplanten Innovation mittelfristig eigenwirtschaftlich werden.
Bis die Güterwagen automatisch gekoppelt werden können, will der Bund während acht Jahren den EWLV befristet finanziell fördern. Für die ersten vier Jahre bewilligte das Parlament 260 Millionen Franken.
Mit Geldern aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe werden die Massnahmen bezahlt, so dass der Bundeshaushalt nicht belastet wird. Nach Angaben des Bundesrats deckt heute der Transport von Gütern per Bahn innerhalb der Schweiz die Kosten kaum mehr.
(AWP)