Eingesetzt werden soll das Geld in Gebieten, in denen sich für Telekommunikationsanbieter der Ausbau von Glasfasernetzen oder Funkinfrastrukturen sonst nicht lohnt, wie die Landesregierung in einer Mitteilung schrieb. Sie eröffnete anlässlich ihrer Sitzung am Freitag die Vernehmlassung zum Breitbandfördergesetz.
Eine Gigabitstrategie
Kommunikationsminister Albert Rösti informierte am Freitagnachmittag an einer Medienkonferenz in Bern über die sogenannte Gigabitstrategie. Deren Ziel ist es, einem digitalen Stadt-Land-Graben entgegenzuwirken und den Rückstand gegenüber dem Ausland beim Ausbau mit Glasfasernetzen aufzuholen.
Breitbandnetze böten grosse Chancen für den ländlichen Raum, schrieb der Bundesrat zur Begründung des Vorhabens. Konkret gefördert werden soll gemäss dem Gesetzesentwurf der Landesregierung der Ausbau von Festnetzanschlüssen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde im Download.
Als Empfänger des Geldes sind die Gemeinden vorgesehen. Sie müssen auch die Gesuche stellen. Insbesondere beim Ausbau von Glasfasernetzen seien die Ausbaukosten teils sehr hoch, argumentiert die Landesregierung.
Der Vernehmlassungsentwurf macht laut Communiqué die Ausschüttung von Bundesgeldern von einem finanziellen Engagement der Kantone abhängig. Konkret sollen bei jedem Projekt der Bund und der betroffene Kanton je die Hälfte der Förderkosten tragen.
«Die Höhe der Fördermittel beschränkt sich auf den erwarteten Verlust eines Ausbauprojektes», hiess es im Communiqué. Um den Wettbewerb zu gewährleisten, müssten die Betreiber der geförderten Infrastrukturen anderen Anbieterinnen Zugang gewähren.
Auf sieben bis zehn Jahre befristet
Nach dem Willen des Bundesrats soll das Förderprogramm des Bundes auf sieben bis höchstens zehn Jahre befristet sein. Finanzieren möchte der Bundesrat den Bundesanteil den Angaben zufolge aus den zukünftigen Konzessionsgebühren von Telekommunikationsunternehmen.
Die Ausgaben des Bundes für die Projekte selbst sind gemäss Mitteilung auf maximal 365 Millionen Franken begrenzt, jene für die Programm-Administration auf maximal 10 Millionen Franken. Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. Juni.
(AWP)