Mehrere Abgeordnete hatten sich bereits am Montag in einem Eilantrag an Karlsruhe gewandt, um die geplanten Sondersitzungen des Parlaments mit alten Mehrheitsverhältnissen zu verhindern. Abgeordnete der AfD hatten getrennt davon mit ähnlicher Stossrichtung geklagt. Über diese Anträge hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden.

Kritik an kurzer Zeitspanne für die Prüfung der Gesetzentwürfe

Nun erhebt die Linke mit dem neuen Antrag in Karlsruhe Einspruch gegen das sehr stark beschleunigte Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Grundgesetzes. Es blieben nur zwei Werktage, um die umfangreichen Entwürfe zu prüfen, sagte Schwerdtner. «Das ist angesichts des grossen Volumens des Finanzpakets nun überhaupt nicht mehr angemessen.» Mit dem «überfallartigen» Vorgehen würden Rechte der Abgeordneten verletzt.

Auch die AfD kündigte inzwischen eine weitere Klage an, sollte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) die für den Beschluss des Finanzpakets geplante zweite Sondersitzung am kommenden Dienstag nicht absagen, und argumentiert mit dem Umfang der geplanten Vorhaben und der knappen Zeit, sich bis dahin damit gründlich befassen zu können.

Ziel der geplanten Grundgesetzänderungen ist einerseits eine Lockerung der Schuldenbremse, um höhere Verteidigungsausgaben zu ermöglichen. Andererseits soll ein 500 Milliarden Euro schweres, über Schulden finanziertes Sondervermögen im Grundgesetz verankert werden./vsr/DP/ngu

(AWP)