Das Gericht hatte die 56-Jährige mit sofortiger Wirkung mit dem auf fünf Jahre befristeten Verbot belegt, für politische Ämter zu kandidieren. Le Pen kann damit aller Voraussicht nach nicht bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten. Eine Berufung führt nicht zu einem Aufschub dieser Strafe. Und Beobachter gehen davon aus, dass ein Verfahren nicht rechtzeitig abgeschlossen sein dürfte.

Ausserdem verurteilte das Gericht die in Frankreich äusserst beliebte Politikerin zu zwei Jahren Haft mit elektronischer Fussfessel. Zwei weitere Jahre Haft wurden zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde eine Geldstrafe von 100.000 Euro verhängt./evs/DP/jha

(AWP)