Dabei handelte es sich um die Werbung eines Bordellbetreibers, wie die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) am Montag mitteilte. «Sexismus» lautete dabei der Vorwurf - die Beschwerden werden laut der SLK im ersten Halbjahr 2025 behandelt.
Bereits 2023 war für die SLK ein Rekordjahr, damals mit 124 neuen Beschwerdeverfahren. Klammert man die besondere «Beschwerdeflut» wegen einer einzigen Werbung im vergangenen Jahr aus, lag die Zahl der Beschwerdeverfahren etwa auf gleich hohem Niveau wie 2023. Der Durchschnitt der Zahl der Beschwerdeverfahren liegt laut der SLK bei jeweils rund 100 pro Jahr.
Nach Branchen wurden im Bereich Freizeit/Touristik/Hotel/Restaurant 2024 mit einem Anteil von gut 12 Prozent am meisten Beschwerden verzeichnet. Darauf folgten laut der SLK die Branchen Lebensmittel/Getränke und Dienstleistung/Administration mit Anteilen von je 10,9 Prozent.
Eine Zunahme von Beschwerden im Vergleich mit 2023 gab es in Handel/Industrie und Dienstleistung/Administration. Weniger Beschwerden wurden in den Bereichen Versandhandel, Lebensmittel/Getränke und Haus/Garten verzeichnet. Bei den Medien blieb das Internet Spitzenreiter. Darauf folgten Direktmarketing, Aussenwerbung und Soziale Medien.
Häufigster Vorwurf mit einem Anteil von fast 40 Prozent aller Beschwerden war indes die «Irreführung», teilte die SLK weiter mit. Dazu zählten auch Beschwerden gegen Werbungen wegen sogenanntem «Greenwashing», der Werbung mit Produkten, die umweltfreundlicher dargestellt werden, als sie es sind. Etwas mehr als die Hälfte der Beschwerden wurden gutgeheissen.
(AWP)