Die Baselbieter Stimmberechtigten lehnten die Vorlage mit 35'426 zu 33'434 Stimmen und somit mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 51,4 Prozent ab, wie die Landeskanzlei mitteilte. Die Stimmbeteiligung lag bei 36,7 Prozent.
Die Mindestlohn-Initiative hatte Unterstützung bei SP und Grünen gefunden, während die restlichen Parteien sowie die Regierung sie zur Ablehnung empfohlen hatten.
Die Stimmbevölkerung des Nachbarkantons Solothurn lehnte die Einführung eines Mindestlohns von 23 Franken pro Stunde ebenfalls am Sonntag mit einem Nein-Stimmenanteil von 58 Prozent ab. Somit bleibt Basel-Stadt der einzige Deutschschweizer Kanton mit einem gesetzlichen Mindestlohn. In der lateinischen Schweiz haben die Kantone Genf, Neuenburg, Tessin und Jura einen Mindestlohn eingeführt.
Die Baselbieter Initiative verlangte, dass die Sozialpartner innerhalb einer Frist die Gesamtarbeitsverträge an die Mindestlohnbestimmungen anpassen. Somit wäre die Vorlage weiter gegangen als diejenige in Basel-Stadt, die im Jahr 2021 vom Stimmvolk angenommen wurde.
Zustimmung vor allem in grossen Gemeinden
Bei einer Annahme der Vorlage im Kanton Basel-Landschaft hätte der Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde für alle Angestellten gegolten, während im Stadtkanton Arbeitnehmende mit einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag von dieser Verpflichtung befreit sind. Ausnahmen wären im Baselbiet unter anderem bei Praktika, Lehrstellen, Ferienjobs, Familienbetrieben und in der Landwirtschaft vorgesehen gewesen.
Zustimmung fand die Initiative in der Kantonshauptstadt Liestal sowie in mehreren grösseren Gemeinden wie Allschwil, Arlesheim, Birsfelden, Münchenstein, Muttenz, Pratteln, Frenkendorf, Gelterkinden und Reinach. Aber die kleinen Gemeinden Augst, Dittingen, Duggingen, Nenzlingen, Ziefen und Buckten stimmten dafür. Im Bezirk Arlesheim, wo sich viele der grossen Unterbaselbieter Gemeinden in Nähe zu Basel befinden, wäre die Initiative angenommen worden, während sie in den anderen Bezirken der Nein-Anteil überwog.
Klares Ja zur Wahlrechtsreform
Deutliche Zustimmung fand hingegen eine Wahlrechtsreform. Das Stimmvolk befürwortete mit 43'267 zu 21'517 Stimmen beziehungsweise mit 66,8 Prozent die Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte. Diese beinhaltet einen kantonalen Doppelproporz. Statt in bislang vier Schritten soll damit die Zuteilung der Landratssitze in zwei Berechnungsschritten möglich sein und somit einfacher werden.
Damit sollen auch die Parteistärken im Landrat besser abgebildet werden, ohne dabei die Wahlkreise und damit den lokalen Bezug der Parlamentsmitglieder aufzugeben. Zudem sollen Sitzsprünge zwischen den Wahlkreisen, wie sie im Baselbiet immer wieder vorkommen, reduziert werden. Mit Ausnahme von FDP und SVP hatten sämtliche Parteien die Vorlage befürwortet. Mit dem Ja an der Urne wird das neue System erstmals bei den Landratswahlen 2027 zur Anwendung kommen.
(AWP)