Die Änderung der Kantonsverfassung soll ermöglichen, dass die finanziellen Auswirkungen der Übernahme von Moutier bis 2031 von der Schuldenbremse ausgenommen werden. Damit will der Kanton die Einbindung der Gemeinde absichern, ohne dass der Finanzhaushalt aus dem Ruder läuft, wie die Regierung in der Information für die Stimmberechtigten schreibt.
Konkret rechnet der Kanton mit Investitionen von rund 10 Millionen Franken in die Verwaltungsgebäude in Moutier, die er vom Kanton Bern übernehmen wird. Diese sollen in die kantonale Verwaltung integriert werden.
Mindereinnahmen aus dem Finanzausgleich
Des Weiteren wird sich der Kanton gemäss Angaben der Regierung über einen Zeitraum von sechs Jahren mit Mindereinnahmen aus dem Nationalen Finanzausgleich (NFA) von insgesamt 65 Millionen Franken abfinden müssen. Grund dafür sei, dass die Ausgleichszahlungen auf Grundlage der Steuereinnahmen erst mit einer zeitlichen Verzögerung berechnet würden.
Nach Angaben der Regierung steht mit der Abstimmungsvorlage viel auf dem Spiel. Ohne eine vorübergehende Lockerung der 2009 eingeführten verfassungsmässigen Schuldenbremse, müsste der Kanton Sparmassnahmen ergreifen oder neue Einnahmen generieren, um dieses Instrument zur Begrenzung der Ausgaben einhalten zu können.
Im jurassischen Parlament ist die Verfassungsänderung, die zur Volksabstimmung kommt, im vergangenen Dezember mit 46 zu 7 Stimmen deutlich angenommen worden.
(AWP)