Windhorst, den das Gericht für den faktischen Geschäftsführer der GmbH hält, sei einem Anhörungstermin am 22. April unentschuldigt ferngeblieben. Das Gericht erliess den Haftbefehl am 23. Mai. Windhorst hat gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt. Zunächst hatten mehrere Medien berichtet, darunter die «Hannoversche Allgemeine Zeitung».
Ein Sprecher von Windhorsts Tennor-Gruppe bestätigte, dass gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt worden sei. Der Haftbefehl sei ein «vom Gericht verhängtes Druckmittel», das Windhorst zu einer Aussage bewegen solle. Windhorst halte den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch. Darüber werde mit dem Gericht und dem Insolvenzverwalter zu sprechen sein.
Am Mittwoch ist eine Pressekonferenz Windhorsts in Flensburg angekündigt, bei der allerdings über die Situation der Werft Flensburger Schiffbau-Gesellschaft gesprochen werden soll./lkm/DP/stw
(AWP)