Im Zentrum der Anklage der Bundesanwaltschaft stand eine Zahlung von 2 Millionen Franken an Platini für eine Fifa-Beratertätigkeit nach einem mündlichen Vertrag mit Blatter. Das Beweisergebnis stütze die Aussage, wonach es sich bei dieser Auszahlung um einen Restlohn gehandelt habe, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsbegründung. Das Gericht hege darum Zweifel an der Anklage, was «in dubio pro reo» zu einem Freispruch für die beiden führe.
Die Bundesanwaltschaft hatte den beiden unter anderem Betrug, Veruntreuung, beziehungsweise Gehilfenschaft und Urkundenfälschung vorgeworfen. Sie legte nach den Freisprüchen beim Bundesstrafgericht im Jahr 2022 Berufung ein.
(AWP)