Die so genannte telefonische «Kaltakquise» ist seit September 2024 verboten, wie die Finma am Donnerstag mitteilte. Gemäss der vom Bundesrat im August verabschiedeten Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit ist die Finma auch für die Sanktionierung bei Verstössen gegen das Kaltakquise-Verbot im Bereich der privaten Krankenzusatzversicherungen zuständig.
Mit der Verordnung wurden diverse Bestimmungen der Branchenvereinbarung «Vermittler 3,0» zwischen den Krankenkassenverbänden Santésuisse und Curafutura für allgemeinverbindlich erklärt. Dazu gehört das Verbot, per Telefon neue Kunden zu gewinnen.
Betroffene können vermutete Verstösse gegen das Verbot seit September auf der Webseite der Finma melden. Dies Möglichkeit werde auch rege genutzt, so die Finma. Nach etwas mehr als zwei Monaten seien bereits mehr als 100 Meldungen eingegangen.
Die Finma wertet diese nun aus und klärt dort vertieft ab, wo sie einen Verstoss gegen die neue Regulierung vermutet. In diesem Zusammenhang seien gegen vier Versicherungs- und Vermittlerunternehmen Untersuchungen eingeleitet worden. Die Finma will dadurch die missbräuchliche Praxis sofort stoppen. Dazu kann sie bei den fehlbaren Unternehmen organisatorische Massnahmen einverlangen oder die Bewilligung entziehen.
Die Finma hat überdies Hinweise darauf erhalten, dass Marktteilnehmende versuchen würden, das Verbot der Kaltakquise über andere Kommunikationskanäle zu umgehen. Auch diese Versuche werden genauer untersucht.
cf/tv
(AWP)